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Landratsamt Ludwigsburg | 06.06.2025

Tag der Organspende am 7. Juni: Großes Zeichen für ein kleines Kärtchen

Ludwigsburg. Ein kleines Kärtchen kann Leben retten: Dr. Ulrike Rangwich-Fellendorf und Dr. Uschi Traub vom Gesundheitsdezernat des Landratsamts haben einen überdimensionalen Organspendeausweis an Landrat Dietmar Allgaier überreicht. Die Aktion steht im Zeichen des 43. Tags der Organspende, der am 7. Juni 2025 deutschlandweit begangen wird.

„Für mich ist Organspende Herzenssache – jeder von uns kann in die Situation kommen, dass wir ein lebensrettendes Organ dringend brauchen. Ohne Organspende kann es keine Transplantation geben. Deshalb appelliere ich an alle: Informieren Sie sich über die Organspende, entscheiden Sie sich und besprechen Sie das Thema mit Ihren Angehörigen“, so der Landrat.

Die zentrale Veranstaltung ist dieses Jahr in Regensburg. Unter dem übergeordneten Motto „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“ findet die Veranstaltung mit den Themenbereichen Themeninseln „Zeit“, „Dank“, „Begegnung“ und „Entscheidung“ statt.

Dr. Rangwich-Fellendorf macht auf das Organspende-Register aufmerksam. „Seit März 2024 bietet das Register eine neue digitale Möglichkeit, die Entscheidung freiwillig, kostenlos und rechtlich verbindlich zu dokumentieren“, erklärt sie. Ein Jahr nach dem Start eines zentralen Online-Registers hätten nur rund 280.000 Menschen dort Erklärungen zu ihrer generellen Bereitschaft zu Organspenden festgehalten.

„Täglich sterben drei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Organ erhalten – jeder Organspender ist Lebensretter“, sagt Dr. Traub. Jeder der 953 Menschen (davon 132 in Baden-Württemberg), die im vergangenen Jahr in Deutschland Organe gespendet haben, hat nach seinem Tod durchschnittlich 3,7 schwerkranken Patienten die Chance auf ein längeres und besseres Leben ermöglicht. Ein Spender kann bis zu sieben Menschen retten. Dennoch warten beinahe 8.300 Menschen derzeit auf eine Transplantation, allein in Baden-Württemberg sind es knapp 1.000 Patientinnen und Patienten. Etwa 25 Prozent der transplantierten Nieren und 6 Prozent der Lebern in Deutschland stammen, mangels ausreichender postmortaler Spenden, aus einer Lebendspende. Diese ist allerdings mit einem erheblichen Risiko für den Spender verbunden.

Bei Kontakten in Deutschland im Jahr 2024 mit Bezug zu Organspenden hatten nur 15,4 Prozent ihren Willen schriftlich bekundet und 17,5 Prozent mündlich, bei über 63 Prozent mussten Angehörige nach dem mutmaßlichen oder dem eigenen Willen entscheiden. Viel zu oft scheitern Organspenden an einer fehlenden Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen Angehörige eine Entscheidung treffen müssen, ohne den Willen ihres Verstorbenen zu kennen. Die Angehörigen stehen unter einer enormen Belastung, wenn sie in der Notsituation entscheiden müssen. Umso sinnvoller ist es, sich frühzeitig Gedanken zu machen, was mit den eigenen Organen passieren soll. Das Gesundheitsdezernat beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wird alles für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke und ich mich für eine Organspende ausgesprochen habe?

Ja. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ist es immer, das Leben eines Menschen zu retten. Notärztinnen und -ärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich dafür einsetzen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun.

Wenn ich mich für Organspende entscheide, werde ich schneller für tot erklärt?

Nein, in Deutschland ist eine postmortale Organentnahme erst nach der Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfall des gesamten Hirns möglich. Für die Feststellung des „Hirntodes“ gibt es strenge Vorgaben. Zwei verschiedene neurologisch erfahrene Fachärzte, die nicht an der Transplantation beteiligt sind, müssen die Diagnose unabhängig voneinander stellen. Kreislauf und Atmung der verstorbenen Person werden künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten, daher behalten die Organe ihre Funktionsfähigkeit

Seit 2024 gibt es das Organspende-Register. Gibt es Probleme mit dem Datenschutz?

Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Jede Person, die eine Erklärung im Organspende-Register abgibt, ändern oder widerrufen möchte, muss sich zunächst mittels sicherer Verfahren authentifizieren. Auch der Abruf der Erklärung durch entsprechend berechtigtes Personal des Krankenhauses ist nur nach dessen vorheriger Registrierung und Authentifizierung möglich.

Bleibt meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende in meiner Patientenverfügung oder in meinem Organspendeausweis trotz Register gültig?

Ja. Sie können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende weiterhin in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten. Wichtig: Es gilt immer die jüngste Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Sollten Sie bereits eine Erklärung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert haben, achten Sie darauf, dass sich diese Erklärungen nicht widersprechen.

Bin ich nicht zu alt oder zu krank für eine Organspende?

Es gibt keine Altersbegrenzung für die Organspende. Die bisher älteste Organspenderin Deutschlands war 98 Jahre alt und ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden. Nur wenige Vorerkrankungen schließen eine Organspende grundsätzlich aus. Das sind akute bösartige Tumorerkrankungen oder nicht behandelbare Infektionen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärztinnen und Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen. Es gibt immer mehr ältere Spender – 2024 waren 36 Prozent der Spender über 65 Jahre, weitere 21 Prozent zwischen 56 und 64 Jahre.

Ist meine Entscheidung rechtlich verbindlich oder können Angehörige noch eine andere Entscheidung treffen?

Der Wille der verstorbenen Person hat immer Vorrang. Ist zum Beispiel ein Einverständnis in einem Organspendeausweis dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden also nicht um eine Entscheidung gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden. Nur wenn der Wille der oder des Verstorbenen weder schriftlich vorliegt noch in einem Gespräch erwähnt oder mitgeteilt wurde, werden die Angehörigen gebeten, zunächst nach dem mutmaßlichen Willen oder – in letzter Konsequenz – nach ihren eigenen Wertvorstellungen zu entscheiden. In den meisten Fällen erfolgt dann jedoch keine Zustimmung. Ein möglicher Grund: Angehörige sind sich unsicher und möchten nichts falsch machen. Diese Situation kann sehr belastend sein. Daher ist es ratsam, zu Lebzeiten eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen und mit den persönlich wichtigsten Menschen darüber zu sprechen.

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