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Aus dem Gemeinderat

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

Aus dem Gemeinderat | 11.06.2025

Sitzungsbericht vom 20. Mai 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2025 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben

Bürgermeisterin Lehnert teilt mit, dass keine Bekanntgaben von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen vorliegen.

Herr Cichy, Sachgebietsleitung Sicherheit und Ordnung, informiert darüber, dass für die Maßnahme „Starkregenrisikomanagement Ingersheim“ im Jahr 2022 eine Zuwendung beim Land Baden-Württemberg beantragt wurde. Diese wurde nun nach Abschluss der Maßnahme in Höhe von 26.000,00 € bewilligt und an die Gemeinde Ingersheim ausgezahlt.

TOP 2: Ehrung von Gemeinderätin Ursula Heinerich für 20-jährige Mitgliedschaft im Ingersheimer Gemeinderat

Gemeinderätin Ursula Heinerich wird in der Gemeinderatssitzung am 20. Mai 2025 für ihre 20-jährige Mitgliedschaft im Ingersheimer Gemeinderat geehrt.

Die Vorsitzende nimmt die Ehrung von Gemeinderätin Ursula Heinerich für 20 Jahre Mitgliedschaft im Ingersheimer Gemeinderat vor.

TOP 3: Prinzipien der Innenentwicklung – Städtebauliche Rahmenplanung – Beschluss

Die Gemeinde Ingersheim hat sich im Gemeindeentwicklungskonzept INGERSHEIM | 2040 zum Ziel gesetzt, die Entwicklungspotentiale im Innenbereich zu aktivieren, zu verbessern und daher mit den „Prinzipien der Innenentwicklung“ eine städtebauliche Grundlage geschaffen für die zukünftige bauliche Entwicklung.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Prinzipien der Innenentwicklung, inklusive der gestalterischen Empfehlungen für Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Zwerchgiebel, als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

TOP 4: Ablösung der Herstellungspflicht von Kinderspielplätzen nach § 9 Abs. 3 LBO

Bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Wohnungen, muss verpflichtend ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück errichtet werden. Die Landesbauordnung eröffnet die Möglichkeit, diese Verpflichtung gegen die Zahlung eines Geldbetrags an die Gemeinde abzulösen. Der Geldbetrag muss zweckgebunden für die Errichtung, den Ausbau oder die Instandhaltung kommunaler Spielplätze verwendet werden. Da Kinderspielplätze im Geschosswohnungsbau häufig sehr einfach und lieblos errichtet werden, möchte die Gemeinde künftig von dieser Regelung Gebrauch machen.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei künftigen Bauvorhaben von der Ablösungsmöglichkeit der Herstellungspflicht von Kinderspielplätzen nach § 9 LBO, mit einem Ablösebetrag von mindestens 5.000 € je angefangenen 30 Quadratmeter Spielplatzfläche, Gebrauch zu machen und diese Möglichkeit den Bauherren aktiv anzubieten.

TOP 5: Vergabeinformation Pumpwerk

Für den nachhaltigen Photovoltaikausbau am Pumpwerk ist eine Dachsanierung in Form einer Satteldachkonstruktion notwendig. Für die Bauleistungen hat der Gemeinderat der Verwaltung eine Vergabefreigabe in Höhe von brutto 185.000 € erteilt, um einen zügigen Baubeginn und die Einhaltung naturschutzrechtlicher Fristen aus der Baugenehmigung zu gewährleisten.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die bisher vergebenen Bauleistungen zur Errichtung der Satteldachkonstruktion am Pumpwerk in Höhe von 113.684,01 € und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vergabe im Rahmen der beschlossenen Vergabefreigabe vom 26. November 2024.

TOP 6: Bausache, Antrag auf Befreiung, Errichtung eines Stelzenhauses/Spielhauses, Sudetenstraße 45, Flst. 5192

Aufgestellt werden soll ein Stelzenhaus/Spielhaus in der Bauverbotsfläche. Das Stelzenhauses hat eine Grundfläche von 16,8 m² und eine Höhe von 2,98 m.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstellung des Stelzenhauses/Spielhaus in der Bauverbotsfläche zu erteilen.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung der Errichtung eines Stelzenhauses/Spielhaus in der Bauverbotsfläche in der Sudetenstraße 45.

TOP 7: Annahme von Spenden

Bürgermeisterin Lehnert gibt bekannt, dass für den entsprechenden Zeitraum keine Spenden eingegangen sind und der Tagesordnungspunkt abgesetzt werde.

TOP 8: Anfragen und Verschiedenes

Herr Zimmer, Amtsleiter Liegenschaft, Bau und Technik, informiert darüber, dass die Gemeinde Ingersheim von der Stadt Bietigheim-Bissingen bei der Erstellung des Bebauungsplanes „Ulrichstraße, Felsenkellerweg“ beteiligt wurde. Aus Sicht der Gemeinde stehen keine Einwendungen dem Vorhaben gegenüber.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, dass bei der Beteiligung Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Ulrichstraße, Felsenkellerweg“ der Stadt Bietigheim-Bissingen, keine Einwendungen vorgebracht werden.

Frau Bauer, Amtsleiterin Kämmerei, teilt dem Gemeinderat den Wortlaut des Haushaltserlasses für das Haushaltsjahr 2025 mit. Sie fasst anschließend zusammen, dass die Gemeinde in den kommenden Jahren keinen Ausgleich des Ergebnishaushaltes erreichen werde. Die Gemeinde werde dazu aufgefordert, regelmäßige Gebührenkalkulationen durchzuführen und die Haushaltskonsolidierung fortzuführen sowie strengere Sparmaßnahmen umzusetzen.

Bürgermeisterin Lehnert ergänzt, dass dies eine schwierige Situation sei und die Streichung sämtlicher freiwilliger Aufgaben der Kommune nicht für einen Haushaltsausgleich sorgen werde. Sie verweist auf die geplante Klausurtagung des Gemeinderates zur Haushaltskonsolidierung am 12. Juli 2025.

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