Ingersheim informiert | 27.06.2025
Gerade jetzt im Sommer ist dieses Thema aktuell.
Ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft hat jeder.
Doch viele Hundebesitzer sind sich nicht darüber bewusst, dass die Hunde Ihre „Notdurft“ weder in privaten Vorgärten, auf Gehwegen oder in Grün- und Erholungsanlagen, noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen. Innerhalb der Vegetationsperiode besteht für landwirtschaftliche Flächen ein Betretungsverbot. Das gilt auch für Weinberge.
So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung nicht betreten werden.
Jeder Hundebesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht.
Beispiel: Neosporose – Hunde als Überträger
Die Neosporose ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Hunden auftritt. Infizierte Hunde scheiden über den Kot Erreger aus.
Die auf dem Grünland wachsenden Pflanzen werden als Grünfutter, Silage oder Heu an Kühe, Ziegen und Schafe verfüttert. Wenn dieses Futter durch Hundekot verunreinigt wurde, entsteht bei der Fütterung der Weidetiere ein erhöhtes Infektionsrisiko. Die Neosprose kann schwere Schäden bei den Tieren anrichten. Die Erkrankung führt bei Kühen, Ziegen, Schafen und Rehen zu Fehlgeburten.
Bitte entfernen Sie von öffentlichem und privatem Grund den Kot Ihres Haustieres und entsorgen Sie ihn in den dafür von der Gemeinde aufgestellten Hundetoiletten, Abfallbehältern oder bei sich zu Hause.
Führen Sie sich die Auswirkungen – auch für Sie selbst als Endverbraucher – z.B. beim Gemüse- und Salatanbau, vor Augen, und haben Sie Verständnis dafür, dass der Hundekot gerade in landwirtschaftlichen Grundstücken dazu führt, dass Erntegut verunreinigt werden kann. Für die davon betroffenen Landwirte könnte dies erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge haben.
Und auch für Sie als Verbraucher steht das Thema Appetitlichkeit sicherlich im Vordergrund.
Genießen Sie Ihre Gassirunden in der Natur mit Ihrem Vierbeiner, aber vergessen Sie dabei nicht, dass das Betreten der Kulturen verboten ist und Sie und Ihr Vierbeiner auf den Wirtschaftswegen bleiben .
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