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Aus dem Gemeinderat

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

Aus dem Gemeinderat | 02.07.2025

Sitzungsbericht vom 24. Juni 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Es werden aus der Bürgerschaft keine Fragen gestellt.

TOP 2: Bekanntgaben

Bürgermeisterin Lehnert teilt mit, dass keine Bekanntgaben von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen vorliegen.

TOP 3: Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Ingersheim ab dem Schuljahr 2026/2027

Der Rechtsanspruch für Grundschulkinder nach dem Ganztagsförderungsgesetz beinhaltet ein Recht auf ein Bildungs- und Betreuungsangebot ab dem Schuljahr 2026/2027 im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen pro Woche einschließlich der Ferienzeiten.

Zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung gibt es drei Möglichkeiten:

  • Ganztagsschule verpflichtend (an 3, 4 oder 5 Nachmittagen mit 7 oder 8 Stunden pro Tag)
  • Ganztagsschule in Wahlform (an 3, 4 oder 5 Nachmittagen mit 7 oder 8 Stunden pro Tag)
  • Schulkindbetreuung (Konzept wie bisher)

Die gründliche Betrachtung aller Möglichkeiten und der Kosten spricht für eine Umsetzung der Ganztagesbetreuung an der Grundschule durch die bestehende und gut funktionierende Schulkindbetreuung der Gemeinde Ingersheim. Ggf. könnten eine weitere Gruppe und der Ausbau einer zusätzlichen Mensa in der SKV-Halle erforderlich werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027, mit der bestehenden Schulkindbetreuung umzusetzen. Er stimmt einem erforderlichen Ausbau der Mensa in der SKV-Halle und einer weiteren Gruppe der Schulkindbetreuung zu.

TOP 4: Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2025 bis 2027

Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Ingersheim sind nach wie vor sehr gut aufgestellt. Sie bieten ein am Bedarf orientiertes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren. Familien, die in die Gemeinde zuziehen, kann zeitnah ein Platzangebot in den Krippen und Kindergärten bereitgestellt werden.

Zum 1. März 2025 besuchten insgesamt 412 Kinder im Alter zwischen 1 und 10 Jahren die Ingersheimer Kindertageseinrichtungen.

Die Schulkindbetreuung hat laut Stand der Anmeldungen keine freien Plätze für das kommende Schuljahr 2025/2026. Wie sich die weitere Auslastung im Schuljahr 2026/2027 entwickeln wird, ist derzeit nicht absehbar. Eine Elternumfrage dazu, im Frühjahr 2024, erwies sich als wenig aussagekräftig.

Der Gemeinderat nimmt die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Kenntnis und stimmt dem vorgestellten Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2025 bis 2027 einstimmig zu.

TOP 5: Bausache, Genehmigungsverfahren, Wohnhausneubau mit Carport, Glemsweg 14, Flst. 5628

Auf dem unbebauten Grundstück Glemsweg 14, Flst. 5628 im Baugebiet „Holderweg Süd“ soll ein Einfamilienhaus mit Carport errichtet werden.

Beantragt ist die Herstellung eines Stellplatzes außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche im Pflanzgebot 2. Dies ist gemäß dem Bebauungsplan ausnahmsweise zulässig, wenn der Stellplatz in die gärtnerische Gestaltung mit einbezogen wird und städtebauliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Errichtung des Stellplatzes außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wird mit einer Reduzierung des Versiegelungsgrades begründet. Weiterhin wird die zulässige Gesamtzufahrtsbreite nicht überschritten und der Stellplatz in die gärtnerische Gestaltung eingebunden. Die Voraussetzungen für die Ausnahme sind somit gegeben.

Zudem ist eine Befreiung zur Abweichung der Dachziegelfarbe in Anthrazit beantragt, da sich dadurch die Photovoltaikanlage farblich in die Dachfläche einfügt. Der Bebauungsplan sieht eine rote bis rotbraune Ziegeldeckung vor. Dies wurde im Plangebiet bereits mehrfach befreit.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 1 BauGB zu folgender Ausnahme:

  • Errichtung eines Stellplatzes außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche im Pflanzgebot 2

sowie in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:

  • Abweichung der Dachziegelfarbe in Anthrazit

TOP 6: Bausache, Genehmigungsverfahren, Anbau Stahlbalkon und Neubau Gartenhaus, Friedrichstraße 18, Flst. 4023/3

Am bestehenden Wohnhaus in der Friedrichstraße 18, Flst. 4023/3 soll ein Stahlbalkon auf der Ostseite angebaut sowie ein neues Gartenhaus errichtet werden.

Das Gartenhaus befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und bedarf daher einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung empfiehlt, der Befreiung das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB zu erteilen.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:

  • Errichtung eines Gartenhauses teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

TOP 7: Beteiligung Träger öffentlicher Belange, Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen – 2. Offenlage, Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 3 ROG bzw. § 12 Abs. 2 LplG

Die Gemeinde Ingersheim hat zur Unterstützung der Bürgerenergiegenossenschaft bei der Projektierung eines zweiten Windrads, im Januar 2024 eine Stellungnahme zur Aufnahme eines Vorranggebiets für Windkraftanlagen in die Regionalplanung beim Verband Region Stuttgart eingereicht. Im April 2025 wurde jedoch kurzfristig und überraschend bekannt, dass dieser Standort nicht berücksichtigt wird, obwohl zuvor gegenteilige Signale gegeben wurden. Eine erneute Prüfung möglicher Flächen ergab keine geeigneten Alternativen auf Ingersheimer Markung. Die Gemeinde kritisiert das Informationsmanagement im Planverfahren dahingehend, dass der Gemeinde im Vorfeld der Beschlussfassungen durch das Regionalparlament nicht mitgeteilt wurde, dass der Ingersheimer Standort für das zweite Windrad aufgrund der Abstandsregelungen nicht aufgenommen wird. Hier hätten die Gemeinde und die Bürgergenossenschaft unterrichtet werden müssen. Dies möchte die Gemeinde in einer erneuten Stellungnahme deutlich kommunizieren und für künftige Planverfahren hierauf sensibilisieren.

Die Bevölkerung der Gemeinde Ingersheim steht einem zweiten Windrad mehrheitlich positiv gegenüber, dies ergab eine Bürgerbefragung im Jahr 2022. Diese Initiativen vor Ort durch rein formale Kriterien vor den Kopf zu stoßen, sieht die Gemeinde als schlechtes Signal an die Öffentlichkeit an.

Im Sinne eines gesellschaftlichen Kraftakts, der notwendig ist, die Energiewende zu stemmen, können solche Vorgehensweisen im Hinblick auf das Ziel, das erreicht werden soll, sehr schädlich sein und Vertrauen in die Entscheidungsebenen beschädigen. Hierauf will die Gemeinde in aller Deutlichkeit aufmerksam machen.

Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde berührt und beschließt bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit, die vorbereitete Stellungnahme als Einwendung im Planverfahren einzureichen.

TOP 8: Beteiligung Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplanentwurf „Entenäcker II (Südlicher Teil), 1. Änderung“, Stadt Bietigheim-Bissingen sowie Bebauungsplan „Innere Au – 2. Erweiterung“, Gemeinde Mundelsheim

Die Gemeinde Ingersheim wurde im Zuge der Beteiligung öffentlicher Belange für den Bebauungsplanentwurf „Entenäcker II (Südlicher Teil), 1. Änderung“ der Stadt Bietigheim-Bissingen sowie für den Bebauungsplan „Innere Au – 2. Erweiterung“ der Gemeinde Mundelsheim angehört.

Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde nicht berührt und beschließt einstimmig, im weiteren Verfahren keine Einwendungen oder Anmerkungen gegen die beiden Bebauungspläne vorzubringen.

TOP 9: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der dargelegten Spenden im Zeitraum vom 29. April 2025 bis zum 24. Juni 2025 einstimmig zu.

TOP 10: Anfragen und Verschiedenes

Bürgermeisterin Lehnert informiert, dass am Donnerstag, den 26. Juni 2025 um 19:00 Uhr der Sommerempfang der Gemeinde Ingersheim im Schloss in Kleiningersheim stattfindet. Von Freitag, den 27. Juni bis Dienstag, den 01. Juli 2025 findet anschließend Kultur im Schloss statt. Sie lädt alle Gemeinderäte und Bürger hierzu ein. Zudem informiert sie über den ersten Ingersheimer Steillagentag des Weinbauvereins Ingersheim e.V. am Sonntag, den 29. Juni 2025.