Aus dem Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat | 30.07.2025

Sitzungsbericht vom 22. Juli 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2025 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben

Bürgermeisterin Lehnert teilt mit, dass keine Bekanntgaben von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen vorliegen.

TOP 2: 1. Satzungsänderung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung)

Turnusgemäß steht zum 1. September 2025 wieder die Anpassung der Kindergartengebührensatzung an. Grundlage für die Festlegung der Gebührensätze waren bisher die Landesrichtsätze der Trägerverbände sowie des Städte- und Gemeindetages. Die aktuelle Empfehlung liegt bei einer Erhöhung der Elternbeiträge um 7,3 %. Das angestrebte Ziel der Kommunalen Landesverbände (Gemeindetag und Städtetag) bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung.

Unter Beachtung der aktuellen Haushaltslage wird seitens des Gemeinderates eine Gebührenerhöhung von 8,5 % vorgeschlagen.

Der Gesamtelternbeirat wurde am 14. Juli 2025 zu der geplanten Gebührenerhöhung angehört.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, die Höhe der Benutzungsgebühr für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2026, wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt, festzulegen. Dies entspricht einer Erhöhung der Gebühr um 8,5 Prozent der Betreuungsformen für Kinder über 3 Jahre und der Betreuungsformen für Kinder unter 3 Jahre.

Zudem setzt der Gemeinderat einstimmig die Höhe der Gebühr für das Mittagessen auf 4,50 € pro Essen fest und stimmt der 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 22. Juli 2025 zu.

TOP 3: 1. Änderung der Satzung über die Schulkindbetreuung

Turnusgemäß steht zum 1. September 2025 wieder die Anpassung der Schulkindbetreuungsgebühren an. Die Erhöhung der Gebühren orientiert sich dabei an der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartengebühren.

Der Gesamtelternbeirat wurde am 14. Juli 2025 zu der geplanten Gebührenerhöhung angehört.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, die Höhe der Benutzungsgebühr für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2026, wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt, festzulegen. Dies entspricht einer Erhöhung der Gebühr um 8,5 Prozent.

Zudem setzt der Gemeinderat einstimmig die Höhe der Gebühr für das Mittagessen auf 4,50 € pro Essen fest und stimmt der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des kommunalen Betreuungsangebots im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung der Gemeinde Ingersheim (Schulkindbetreuung) vom 22. Juli 2025 zu.

TOP 4: Jahresbericht Ortsbücherei 2024

Frau Piscopello präsentiert dem Gemeinderat ihren Jahresbericht der Ingersheimer Ortsbücherei für das zurückliegende Jahr 2024.

Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2024 von der Leiterin der Ingersheimer Ortsbücherei, Frau Piscopello, zur Kenntnis.

TOP 5: Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften und Anpassung der Hausordnung

Die aktuelle Hausordnung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte ist veraltet und nicht mehr ausreichend, um ein geordnetes und respektvolles Miteinander sicherzustellen. Häufige Verstöße beispielsweise gegen Sauberkeit, Ruhezeiten oder die rücksichtsvolle Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen führen zu Konflikten unter den Bewohnern sowie zu Beschwerden von Nachbarn.

Die Verwaltung schlägt daher die Einführung einer aktualisierten Hausordnung sowie eines Bußgeldkatalogs vor. Hierdurch wird eine Ergänzung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften um eine Regelung zu den Bußgeldvorschriften erforderlich. Aufgrund des Alters der bisherigen Satzung soll der Gemeinderat eine Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschließen.

Ziel ist es, klare Regeln aufzustellen, um bei häufigeren Verstößen verbindlich reagieren zu können. Nach ausführlicher Information aller Bewohner ist zur Einführung eine zweimonatige Testphase geplant, nach deren Ablauf eine Bewertung und ggf. Anpassung erfolgt. Anschließend findet die Hausordnung Anwendung, mit der Möglichkeit Ordnungswidrigkeiten ahnden zu können.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anpassung der Hausordnung und den Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde Ingersheim.

TOP 6: Vergabebeschluss Photovoltaikanlage Pumpwerk

Die Leistungen zur Photovoltaikanlage am Pumpwerk wurden am 2. Juni 2025 an vier Firmen beschränkt ausgeschrieben. Der Eröffnungstermin fand am 26. Juni 2025 im Alten Rathaus Großingersheim statt. Zur Angebotseröffnung lagen drei Angebote vor. Nach Abschluss des Eröffnungsverfahrens wurden die eingegangenen Angebote geprüft. Die Auswertung des Preisspiegels zeigt, dass die Firma Schwaben Solar GmbH das günstigste Angebot in Höhe von 57.432,58 € brutto vorgelegt hat.

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig das Angebot der Firma Schwaben Solar GmbH zur Errichtung der Photovoltaikanlage am Pumpwerk in Höhe von 57.432,58 € brutto.

TOP 7: Bausache, Genehmigungsverfahren, Neubau einer Doppelgarage und Errichtung eines Carports, Sudetenstraße 45, Flst. 5192

In der Sudetenstraße 45 sollen zwei bestehende Garagen abgebrochen und durch eine Doppelgarage ersetzt werden. Zudem soll ein bestehender Stellplatz mit einem Carport versehen werden. Der Baukörper der neuen Garage ragt 75 cm in die Bauverbotsfläche hinein. Das Carport wird in der Vorgartenfläche errichtet. Für das Bauvorhaben ist daher eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich, die des gemeindliche Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB bedarf.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:

  • Errichtung einer Garage und eines Carports teilweise im Bauverbot und in der Vorgartenfläche

TOP 8: Bausache, Antrag auf Befreiung, Aufstellen eines Gartenhauses für Fahrräder und Gartengeräte hinter dem bestehenden Eingangstor, Besigheimer Straße 12, Flst. 4027/2

Beantragt ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Errichtung eines Gartenhauses in der Vorgartenfläche. Das Gartenhaus dient der Unterbringung von Fahrrädern und Gartengeräten und soll gleichzeitig die Funktion eines Sichtschutzes zur Terrasse im hinteren Grundstücksbereich bieten.

Für das Vorhaben ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:

  • Errichtung eines Gartenhauses in der Vorgartenfläche

TOP 9: Bausache, Antrag auf Befreiung, Neubau von zwei Stellplätzen und Balkonerweiterung auf der Südseite, Wolfsgrubenstraße 24, Flst. 1125/2

Das bestehende Gebäude in der Wolfsgrubenstraße 24 soll um zwei Stellplätze sowie einen Balkon auf der Südseite erweitert werden. Im vorliegenden nicht qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB ist auf der projektierten Stellplatzfläche eine Vorgartenfläche festgesetzt. Das Vorhaben erfordert daher eine Befreiung und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB. Die vorliegende Befreiung entspricht den Prinzipien der Innenentwicklung.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:

  • Errichtung von zwei Pkw-Stellplätzen in der Vorgartenfläche

TOP 10: Beteiligung Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplanentwurf „Benzäcker“, Zweckverband Gewerbe- und Innovationspark Mundelsheim, Bebauungsplanentwurf „GANSÄCKER, BERLINER STRASSE“, Stadt Bietigheim-Bissingen sowie Bebauungsplanentwurf „BAHNHOF-/CARL-BENZ-STRASSE – 1. Änderung“, Stadt Bietigheim-Bissingen

Die Gemeinde Ingersheim wurde im Zuge der Beteiligung öffentlicher Belange für den Bebauungsplanentwurf „Benzäcker“, Zweckverband Gewerbe- und Innovationspark Mundelsheim, für den Bebauungsplanentwurf „GANSÄCKER, BERLINER STRASSE“, Stadt Bietigheim-Bissingen sowie für den Bebauungsplanentwurf „BAHNHOF-/CARL-BENZ-STRASSE – 1. Änderung“, Stadt Bietigheim-Bissingen angehört.

Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde nicht berührt und beschließt einstimmig, im weiteren Verfahren keine Einwendungen oder Anmerkungen gegen die beiden Bebauungspläne vorzubringen.

TOP 11: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der dargelegten Spenden im Zeitraum vom 24. Juni 2025 bis zum 22. Juli 2025 einstimmig zu.

TOP 12: Anfragen und Verschiedenes

Bürgermeisterin Lehnert informiert, dass am Freitag, den 18. Juli 2025, zwei Zirkusvorstellungen zum Abschluss der Projektwoche zum 75-jährigen Jubiläum der Schillerschule stattgefunden haben. Die Veranstaltungen seien ein großer Erfolg gewesen. Sie teilt mit, dass das Zirkuszelt jedoch in der Nacht von Sonntag, den 20. Juli 2025, auf Montag, den 21. Juli 2025, durch Vandalismus beschädigt wurde. Hierbei sei ein erheblicher Schaden, in Höhe von etwa 15.000 € entstanden. Derzeit befindet sich die Gemeinde im Austausch mit der Schule bezüglich der Versicherung.

Zudem informiert Bürgermeisterin Lehnert, dass derzeit regelmäßige Kontrollen auf den Ingersheimer Feldwegen stattfinden. Dies sei in Anbetracht der angespannten Verkehrssituation notwendig, um die Sicherheit auf den Feldwegen für Fahrradfahrer und Fußgänger weiterhin gewährleisten zu können.