Aus dem Gemeinderat (Archiv)

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Aus dem Gemeinderat | 01.10.2025 – 15.10.2025

Sitzungsbericht vom 23. September 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. September 2025 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden dem Gemeinderat und Bürgermeisterin Lehnert Anregungen und Anfragen gestellt bzw. beantwortet.

TOP 2: Bekanntgaben

Bürgermeisterin Lehnert teilt mit, dass keine Bekanntgaben von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen vorliegen.

TOP 3: Vorstellung und Beschluss über das aktualisierte GISEK (gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) und den Wiederholungsantrag für das Untersuchungsgebiet „Ortsmitte Großingersheim“

Für die „Ortsmitte Kleiningersheim“ erhielt die Gemeinde im Mai 2024 den Bewilligungsbescheid für die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm. Es konnten bereits einige Maßnahmen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gestartet werden.

Für das Untersuchungsgebiet „Ortsmitte Großingersheim“ erfolgte eine Absage. Nun soll im Oktober 2025 ein Wiederholungsantrag zur Aufnahme in das Städteförderprogramm für das geplante Sanierungsgebiet „Ortsmitte Großingersheim“ mit der überarbeiteten Gebietsabgrenzung gestellt werden

Der Gemeinderat beschließt bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit die aktualisierte Fassung des gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (GISEK) „Ortsmitte Kleiningersheim | Ortsmitte Großingersheim“ vom 8. September 2025 mit dem integrierten Neuordnungskonzept sowie der Kosten- und Finanzierungsübersicht als Grundlage für die Antragstellung zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro Reschl Stadtentwicklung den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm für das geplante Sanierungsgebiet „Ortsmitte Großingersheim“ zu stellen.

TOP 4: Vergabe der Bauleistungen zur Erneuerung der Wasserleitung „In den Linden“

Für die Sanierungsmaßnahmen der Wasserleitungen und Straßenbelagsarbeiten „In den Linden“ wurden die Leistungen im August 2025 beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 3. September 2025 statt. Alle fünf eingegangenen Angebote waren gültig und konnten geprüft werden. Die Firma Lutz Krieg aus Möglingen hat das günstige Angebot abgegeben. Die Arbeiten sollen im Oktober 2025 beginnen und bis voraussichtlich März 2026 abgeschlossen sein.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Bauleistungen zur Erneuerung der Wasserleitung „In den Linden“ an das Unternehmen Lutz Krieg aus Möglingen zu einem Betrag von brutto 670.367,32 € zu vergeben.

TOP 5: Gestattungsvertrag zur Installation und Nutzung einer Photovoltaikanlage in der Schlossstraße 3

Der Betreiber des Tante-M-Lebensmittelmarktes in der Schlossstraße 3 hat bei der Gemeinde die eigenständige Installation und Nutzung einer Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher beantragt, um die Strombetriebskosten des Geschäfts zu reduzieren und die Nachhaltigkeit des Betriebs zu verbessern. Die Installation und Nutzung der Anlage wird über einen Gestattungsvertrag geregelt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Installation und Nutzung einer Photovoltaikanlage beim Tante-M-Markt in der Schlossstraße 3.

TOP 6: Kreditaufnahme Wasserversorgung

Zur Umsetzung von Investitionen im Bereich der Wasserversorgung benötigt der Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde Ingersheim eine Kreditaufnahme über 486.000 €.

Die für den Liquiditätsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung geplante Kreditaufnahme in Höhe von 486.000 € wurde von der Kommunalaufsicht am 5. Mai 2025 genehmigt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig ein Darlehen zur Liquiditätssicherung bei der DZ-Hyp in Höhe von 486.000 € mit einer Laufzeit von 40 Jahren, einer Zinsbindung von 15 Jahren, einem Zinssatz von 3,730 % und einem Tilgungsbeginn zum 30. März 2026 aufzunehmen.

TOP 7: Kreditaufnahme Gemeinde Ingersheim 2025

Der im Haushaltserlass 2025 genehmigte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen beträgt 2.626.400 €. Dieser wurde von der Kommunalaufsicht am 5. Mai 2025 genehmigt.

Zur Umsetzung von bereits beauftragten Investitionen und zur Liquiditätssicherung benötigt die Gemeinde Ingersheim eine Kreditaufnahme über 2.600.000,00 €.

Der Gemeinderat beschließt bei einer Gegenstimme mit großer Mehrheit ein Darlehen zur Liquiditätssicherung bei der VR-Bank Ludwigsburg in Höhe von 2.600.000,00 € mit einer Laufzeit von 30 Jahren, einer Zinsbindung von 15 Jahren, einem Zinssatz von 3,42 % und einem Tilgungsbeginn zum 30. Dezember 2025 aufzunehmen.

TOP 8: Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) - Erhöhung Hebesatz Gewerbesteuer

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt derzeit bei 390 % und wird vom Gemeinderat jährlich in der Hebesatzsatzung für die kommunalen Realsteuern Grund- und Gewerbesteuer festgesetzt. Zuletzt wurde die Hebesatzsatzung im Rahmen der Grundsteuerreform separat beschlossen, da hier die verfahrensrechtlichen Anpassungen im dreistufigen Grundsteuerfestlegungsverfahren eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze notwendig machten. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer blieb unverändert. Er soll nun um 5 % erhöht werden.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass der Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 390 % um 5 % auf 395 % festgesetzt wird. Die Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird entsprechend geändert.

TOP 9: Bausache, Antrag auf Befreiung, Terrassenüberdachung, Gaisbergweg 12, Flst. 5235/6

Die bestehende Terrasse soll zum Schutz vor Wind und Regen mit einem Glasdach überdacht werden. Die Überdachung erfolgt über die gesamte Fläche der Terrasse, die sich teilweise außerhalb der Baugrenze befindet (2,20 m). Für die Fläche außerhalb der Baugrenze ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Hierzu bestehen keine Bedenken.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:
· Terrassenüberdachung teilweise (2,20m) außerhalb der Baugrenze

TOP 10: Bausache, Genehmigungsverfahren, Herstellung einer Lager- und Abstellfläche, Gottlieb-Daimler-Straße 5, Flst. 4617/6

Auf der nicht überbauten Fläche des Grundstücks soll eine Schotterfläche als Lager- und Abstellfläche (620 m²) hergestellt werden. Eine Eingrünung des Grundstücks ist vorgesehen. Im Bestand ist die unbebaute Fläche als Wiesenfläche angelegt.
Die Fläche soll zur Vermietung und Verpachtung als Lagerplatz für Material (bodenlagernd) sowie als Park- und Abstellplatz für PKW, Baugeräte, Baumaschinen und sonstige Fahrzeuge genutzt werden.
Für die Baugrenzüberschreitung der Lager- und Abstellfläche um 1,50 m auf der Westseite zur Straße ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Seitens der Verwaltung und des Stadtentwicklungsamts bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Befreiung.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:
· Baugrenzüberschreitung mit Lagerplatz um 1,50 m auf der Westseite zur Straße

TOP 11: Beteiligung Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fuchsloch 1. Änderung und Erweiterung", Stadt Freiberg / Regierungspräsidium Stuttgart sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schwalbenhälde 5-9 – Neubau kath. Gemeindezentrum Heilig Kreuz“, Stadt Besigheim

Die Gemeinde Ingersheim wurde im Zuge der Beteiligung Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fuchsloch 1. Änderung und Erweiterung", Stadt Freiberg / Regierungspräsidium Stuttgart sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schwalbenhälde 5-9 – Neubau kath. Gemeindezentrum Heilig Kreuz“, Stadt Besigheim angehört.

Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde nicht berührt und beschließt einstimmig, im weiteren Verfahren keine Einwendungen oder Anmerkungen gegen die beiden Bebauungspläne vorzubringen.

TOP 12: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der dargelegten Spenden im Zeitraum vom 4. Juli 2025 bis zum 23. September 2025 einstimmig zu.

TOP 13: Anfragen und Verschiedenes

Bürgermeisterin Lehnert informiert, dass am Samstag, den 27. September 2025, das vierte Ingersheimer Boule-Turnier um 12:00 Uhr auf dem Boule-Platz im Fischerwörthgelände stattfinden wird. Sie bedankt sich bei den ehrenamtlichen Helfern für die Organisation.