Ingersheim informiert | 17.10.2025
Durch die Feld- und Weinbergarbeiten kommt es häufig vor, dass die Straßen und Feldwege durch Gras, Erde und Pflanzenteilen verschmutzt werden.
Die Verschmutzung der Straßen und Wege erhöht aber auch beträchtlich die Unfallgefahr und kann zu Beschädigungen der Straßendecke führen. Wer die Fahrbahn verunreinigt, ist nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, die Gefahr unverzüglich zu beseitigen. Der an den Reifen haftende Schmutz ist vor der Ausfahrt auf die Straße zu entfernen.
Entsteht durch eine verschmutzte Fahrbahn ein Unfall, so hat der Verantwortliche mit unter Umständen erheblichen Schadensersatzforderungen zu rechnen. Bitte bedenken Sie aber auch, dass die öffentlichen Straßen und Wege Eigentum der Allgemeinheit sind und dass Reparaturen mit Steuergeldern bezahlt werden müssen. Die Allgemeinheit sind wir alle. Und wer eine öffentliche Einrichtung beschädigt, schadet im Grunde sich selbst.
Deshalb unser Appell an die Landwirte und Wengerter:
Nehmen Sie eine Schaufel und einen Besen mit und reinigen Sie nach Beendigung der Arbeiten Ihre Fahrzeuge sowie die von Ihnen benutzten Straßen und Wege – vielen Dank.
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