Landratsamt Ludwigsburg | 20.10.2025
Ludwigsburg. Der Sozialausschuss des Landkreises Ludwigsburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 17. Oktober 2025, die Fortführung der Förderrichtlinie für ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften und selbstverantwortetes gemeinschaftliches Wohnen für pflegebedürftige Menschen im Landkreis Ludwigsburg beschlossen. Die Richtlinie wird somit bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
„Ambulante Pflegewohngemeinschaften ermöglichen ein Leben in Gemeinschaft, Selbstbestimmung und Würde – mitten in der Nachbarschaft. Mit der Verlängerung der Förderung setzen wir ein klares Signal für eine quartiersnahe und familiäre Versorgung in der Pflege als Alternative zum Pflegeheim“, betont Landrat Dietmar Allgaier.
Mit der Verlängerung setzt der Landkreis ein deutliches Signal für den weiteren Ausbau alternativer Wohn- und Pflegeformen. Ambulante Pflegewohngemeinschaften (PflegeWGs) bieten pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in kleinen, familiären Gruppen von bis zu zwölf Personen zusammenzuleben und ihr Leben weitgehend selbstbestimmt zu gestalten. Sie stellen eine wichtige Ergänzung zu stationären Pflegeeinrichtungen dar und fördern Teilhabe, Individualität und Eigenverantwortung.
Acht Pflegewohngemeinschaften seit 2014 gefördert
Seit Einführung der Förderrichtlinie im Jahr 2014 konnten im Landkreis Ludwigsburg bereits acht Pflegewohngemeinschaften mit Investitionszuschüssen unterstützt werden. Sieben Einrichtungen sind derzeit in Betrieb, eine weitere soll im November 2025 folgen. Darüber hinaus befinden sich aktuell vier neue Projekte in der Planungsphase.
Zur Förderung stehen im Investitionsprogramm 2025 bis 2029 jährlich 100.000 Euro zur Verfügung, insgesamt also 400.000 Euro für den gesamten Förderzeitraum. Pro Jahr ist die Unterstützung von zwei neuen ambulanten Pflegewohngemeinschaften vorgesehen.
„Pflegewohngemeinschaften sind eine zukunftsweisende Alternative zur stationären Pflege“, betont Heike Dierbach, Fachbereichsleiterin Soziales, Pflege und Versorgungsangelegenheiten. „Sie tragen dazu bei, dass Menschen mit Pflegebedarf in vertrauter Wohnumgebung leben können und Angehörige entlastet werden.“
Beitrag zur Versorgungssicherheit im gesamten Landkreis
Die bisherigen Erfahrungen im Landkreis zeigen, dass die Förderung einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Vielfalt der Pflegeangebote leistet. Besonders in den ländlicheren Gebieten soll der Ausbau in den kommenden Jahren weiter vorangetrieben werden, um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen.