Aus dem Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat | 05.12.2025

Sitzungsbericht vom 25. November 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. November 2025 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben

Bürgermeisterin Lehnert informiert über die beiden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 21. Oktober 2025 in nichtöffentlicher Sitzung beim Tagesordnungspunkt „Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken zum Bau von Mehrgeschosswohnungsbauten im Neubaugebiet Beeten II - Verkaufsbeschluss“ beschlossen, dass das Grundstück mit der Flurstücknummer 5922 und einer Fläche von 4.243 m² zum Preis von 920 € pro Quadratmeter sowie die beiden Grundstücke mit den Flurstücksnummern 5863 und 5864 mit einer Gesamtfläche von 5.183 m² zum Preis von 800 €pro Quadratmeter verkauft werden.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 4. November 2025 in nichtöffentlicher Sitzung beim Tagesordnungspunkt „Überbrückung der Wirtschaftlichkeitslücke der Heizzentrale In den Beeten II sowie Anpassung des Gestattungsvertrages für die Nahwärmeversorgung In den Beeten II“ beschlossen, dass die Gemeinde Ingersheim der KWA Energiesysteme GmbH & Co. KG ab dem Haushaltsjahr 2026 eine jährliche Bereitstellungspauschale in Höhe von 4.230 € für jedes der 13 projektierten Mehrfamilienhäuser, derzeit insgesamt 54.990 € jährlich, bezahlt . Die Bereitstellungspauschale wird anteilig für jedes Mehrfamilienhaus entrichtet und endet mit dem Anschluss des Mehrfamilienhauses an die Nahwärme. Zudem wird vertraglich festgehalten, dass beide Parteien über die Rückzahlung der entrichteten Bereitstellungspauschale zum Ende der Laufzeit des Gestattungsvertrages eine gemeinsame Lösung suchen und eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Frau Bauer gibt bekannt, dass die allgemeine Finanzprüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 abgeschlossen ist und die im Prüfbericht festgestellten Anstände im Wesentlichen als erledigt anzusehen sind.

TOP 2: Ergebnispräsentation Stromnetzcheck – Maßnahme der Kommunalen Wärmeplanung

Im Handlungskonzept der kommunalen Wärmeplanung wurde als eine von fünf zentralen Maßnahmen ein „Stromnetzcheck“ festgelegt. Der Stromnetzcheck soll konkret prüfen, ob das lokale Stromnetz für die steigenden Anforderungen durch die Transformation des Wärmesystems, dezentraler Erzeugungsanlagen und Elektromobilität gerüstet ist. Die Umsetzung wurde gemeinsam mit der Syna GmbH als Pilotprojekt durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass das Stromnetz in Ingersheim bereits heute einen hohen Standard aufweist und auch für die Zukunft gut gerüstet ist. Einzig die Ortsnetzstationen müssen in den nächsten Jahren teilweise erneuert und ihre Kapazität erhöht werden.

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Stromnetzchecks zur Kenntnis.

TOP 3: Forstbetriebsplan Kommunalwald 2026

Durch den Forstbetriebsplan für den Kommunalwald für das Forstwirtschaftsjahr 2026 informiert der Fachbereich Wald des Landratsamts Ludwigsburg über die aktuelle Situation im Fachbereich und über die Rahmenbedingungen der Waldwirtschaft.

Der Gemeinderat stimmt dem Forstbetriebsplan für den Kommunalwald für das Forstwirtschaftsjahr 2026 einstimmig zu.

TOP 4: Gebührenkalkulation der gesplitteten Abwassergebühr 2026 - Vorberatung
- Kalkulation der Schmutz- und Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026
- 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung -AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25.09.2012

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr und damit verbunden eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25. September 2012 vor.

Der Gemeinderat stimmt in der Vorberatung den folgenden Beschlussvorschlägen zu:

  • Der Gebührenkalkulation der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH vom 13. November 2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen berücksichtigt.
  • Den vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 wird zugestimmt.
  • Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Ab-schreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt.
  • Der Straßenentwässerungsanteil wird, nach den Prozentsätzen, wie in der Gebührenkalkulation dargestellt, berücksichtigt.
  • Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, nach den Prozentsätzen, wie in der Gebührenkalkulation dargestellt, berücksichtigt.
  • Im Schmutzwasserbereich und im Niederschlagswasserbereich wurde bisher nur eine Nachkalkulation für den Bemessungszeitraum 2022 durchgeführt. Da die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2022/2023 gültig ist, erfolgt eine Ermittlung des Ergebnisses sowie eine Verrechnung des Ergebnisses für den Bemessungszeitraum 2022/2023 erst im folgenden Jahr für den Bemessungszeitraum 2027/2028.
  • Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 wie folgt festgesetzt:
    Schmutzwassergebühr: 2,09 €/m³
    Niederschlagswassergebühr: 0,72 €/m²
  • Der Gemeinderat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25. September 2012.

TOP 5: Gebührenkalkulation der öffentlichen Wasserversorgung 2026 - Vorberatung
- Kalkulation Wassergebühren für den Bemessungszeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026
- 5. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS) der Gemeinde Ingersheim vom 18.12.2007

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Wassergebühren vor.
In der Gemeinderatsklausur zur Haushaltskonsolidierung wurde gewünscht, dass ab dem Jahr 2026 eine Einführung der Konzessionsabgabe Wasser vorbereitet wird. Aus diesem Grund werden die Wassergebühren für ein Jahr (Bemessungszeitraum 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026) kalkuliert.

Der Gemeinderat stimmt in der Vorberatung den folgenden Beschlussvorschlägen zu:

  • Der Gebührenkalkulation der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH vom 13. November 2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach Zählergröße.
  • Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 wird zugestimmt.
  • Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt.
  • Die Gemeinde Ingersheim hat die Gewinnerzielungsabsicht bisher in § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Wasserversorgung ausgeschlossen. Um einen nach Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartendem Gewinn zu vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders berücksichtigt. Gebühren nach rein abgaberechtlichen Aspekten sollen nicht erhoben werden.
  • Die Belieferung von gemeindlichen Grundstücken mit Wasser soll nach den Regelungen der Erlaubnis des § 13 EigBVO weiterhin verbilligt (10 % Nachlass) erfolgen.
  • Gemäß der Gebührenkalkulation 2025 besteht ein Verlustvortrag in Höhe von - 109.475 €. Der Gemeinderat beschließt, einen Teil des Verlustvortrags in Höhe von 50.000 € zum Ausgleich in die Kalkulation einzustellen.
  • Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergebühren für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 gleichbleibend festgesetzt.
  • Der Gemeinderat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Ingersheim vom 18. Dezember 2007.

TOP 6: Information und Vorgehensweise zur Neuvergabe der Reinigungsdienstleistungen in kommunalen Liegenschaften

In mehreren kommunalen Liegenschaften besteht aufgrund kurzfristiger Veränderungen in der bisherigen Reinigungsorganisation ein dringender Handlungsbedarf zur Neuordnung der Unterhaltsreinigung. Da die hygienische Versorgung insbesondere in den Kindergärten zeitnah gesichert werden muss, wurde eine Analyse der vorhandenen Reinigungsstrukturen durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird ein zweistufiges Vorgehen empfohlen: zunächst eine beschränkte Ausschreibung für die vier Kindergärten, anschließend eine weitere Ausschreibung für die übrigen kommunalen Liegenschaften. Ziel ist es, kurzfristig wieder verlässliche Hygienestandards sicherzustellen und gleichzeitig eine nachhaltige, transparente und rechtssichere Reinigungsorganisation aufzubauen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Reinigungsleistungen für die betroffenen Liegenschaften in zwei Teilschritten wie dargestellt jeweils im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung bis zur geltenden Wertgrenze von 221.000 € netto auszuschreiben und zu vergeben. Die Verwaltung wird zudem einstimmig ermächtigt die notwendigen Schritte zur Durchführung beider Ausschreibungen einzuleiten und mit der fachlichen Begleitung der POSCIMUR GmbH fortzuführen.

TOP 7: Bausache, Genehmigungsverfahren, Terrassenüberdachung aus Metall, Anbau an bestehendes Gebäude, Im Staffelrain 7, Flst. 5199

Am bestehenden Gebäude Staffelrain 7 soll eine Terrassenüberdachung angebracht werden. Diese ragt teilweise ins Bauverbot und bedarf daher einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.
Nach Rücksprache mit dem Stadtentwicklungsamt Bietigheim-Bissingen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:

  • Errichtung einer Terrassenüberdachung teilweise im Bauverbot

TOP 8: Bausache, Genehmigungsverfahren, Aufstockung Dachgeschoss in Holzbauweise an bestehendes Wohnhaus, In den Beeten 110, Flst. 3831/2

Das Dachgeschoss des Wohnhauses In den Beeten 110 soll in Holzbauweise am Bestand aufgestockt werden. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich. Die Genehmigung richtet sich somit nach § 35 BauGB und bedarf des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB.
Bereits in der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 6. Mai 2025 wurde der Bauvoranfrage das Einvernehmen erteilt. Da sich hierzu keine wesentlichen Änderungen ergeben haben und in Rücksprache mit dem Stadtentwicklungsamt Bietigheim-Bissingen, empfiehlt die Verwaltung dem Baugesuch das Einvernehmen zu erteilen.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 BauGB.

TOP 9: Bausache, Genehmigungsverfahren, Neubau Doppelhaus mit zwei Garagen, Brunnengasse 18 +20, Flst. 122/1

Auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 122/1 in der Brunnengasse soll ein Doppelhaus mit zwei Garagen entstehen.
Bereits im Zuge der Bauvoranfrage wurden das Einvernehmen zu den folgenden Befreiungen erteilt: Überschreitung der zulässigen GRZ 1 mit Hauptgebäude um 21 m², Überschreitung der zulässigen GRZ 2 mit Anlagen nach § 19.4 BauNVO um 16 m², Baugrenzenüberschreitung mit Wohnhaus auf der Südseite um 20 – 70 cm, Baugrenzenüberschreitung mit Terrasse ins Pflanzgebot um 1,00 m sowie Baugrenzenüberschreitung mit Dachvorsprung auf der der Nord- und Südseite.
Die nun eingereichte Genehmigungsplanung beinhaltet drei weitere Befreiungstatbestände, die des gemeindlichen Einvernehmens bedürfen: Wärmepumpe außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, Überschreitung der zulässigen Unterbrechung der Straßenlänge mit der Grundstückszufahrt um mehr als 50 % sowie Überschreitung der zulässigen Höhe von Geländeaufschüttungen über 1,00 Meter; geplant 1,40 Meter.
Nach Rücksprache mit dem Stadtentwicklungsamt Bietigheim-Bissingen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Der Gemeinderat erteilt mehrheitlich sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB für folgende Befreiungen:

  • Wärmepumpe außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
  • Überschreitung der zulässigen Unterbrechung der Straßenlänge mit der Grundstückszufahrt um mehr als 50 %
  • Überschreitung der zulässigen Höhe von Geländeaufschüttungen über 1,00 Meter; geplant 1,40 Meter

TOP 10: Beteiligung Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lindenstraße“ der Stadt Bietigheim-Bissingen sowie der frühzeitigen Beteiligung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Pleidelsheim

Die Gemeinde Ingersheim wurde im Zuge der Beteiligung Träger öffentlicher Belange für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lindenstraße“ der Stadt Bietigheim-Bissingen sowie für die frühzeitige Beteiligung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Pleidelsheim angehört.

Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde nicht berührt und beschließt einstimmig, im weiteren Verfahren keine Einwendungen oder Anmerkungen vorzubringen.

TOP 11: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der dargelegten Spenden im Zeitraum vom 20. Oktober 2025 bis zum 25. November 2025 einstimmig zu.

TOP 12: Anfragen und Verschiedenes

Bürgermeisterin Lehnert informiert über den anstehenden 25. Ingersheimer Adventsmarkt am Sonntag, den 7. Dezember 2025 von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr.