Aus dem Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat | 09.01.2026

Sitzungsbericht vom 16. Dezember 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Es werden aus der Bürgerschaft keine Fragen gestellt.

TOP 2: Bekanntgaben

Bürgermeisterin Lehnert teilt mit, dass keine Bekanntgaben von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen vorliegen.

TOP 3: Haushaltsplan 2026 mit Finanzplan 2027 – 2029 – Einbringung und Vorberatung

Der Haushaltsplan der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2026 wird beraten. Im Anschluss an die Beratung folgt die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2026 in der Gemeinderatssitzung am 27. Januar 2026.

Der Haushalt im NKHR ist untergliedert in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt werden alle laufenden Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel Ausgaben für Personal, Kosten für Reinigung oder der Kauf von kleineren Gegenständen abgebildet. Im Finanzhaushalt werden alle Investitionen und Kredite abgebildet.

Das Ziel der Gemeinde muss ein ausgeglichener Haushalt sein. Die Voraussetzungen dafür sind folgende:

  1. Der Ergebnishaushalt muss ausgeglichen sein. Der Finanzhaushalt dagegen muss nicht ausgeglichen sein, es wäre jedoch empfehlenswert, da sonst zu Lasten der Liquidität der Gemeinde gewirtschaftet wird.
  2. Der Zahlungsmittelüberschuss sollte größer als die Kredittilgungen sein.

Die Zahlen des Haushaltsplanes sind die Grundlage und der Rahmen des Handelns der Gemeinde Ingersheim. Durch das im Jahr 2020 erarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeindeverwaltung Ingersheim wurden wichtige Weichen gestellt. Durch die Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts und die Gemeinderatsklausur im Jahr 2025 wurde dieses weiterentwickelt und neue Konsolidierungsmaßnahmen wurden erarbeitet. Es wurden alle Zahlen genau untersucht und es wird in allen Bereichen auf Sparsamkeit geachtet. Das Haushaltskonsolidierungskonzept muss dauerhaft überarbeitet und fortgeschrieben werden.

Durch das Gemeindeentwicklungskonzept wurden klare Ziele herausgearbeitet, was die Gemeinde Ingersheim in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erreichen möchte. Der Gemeinderat und die Verwaltung erhalten dadurch einen Handlungsleitfaden, der sich an den finanziellen und personellen Ressourcen orientiert und diese gleichzeitig verbessern kann. Das Ziel dieser Orientierungshilfe soll es sein, in einem ganzheitlichen Ansatz Erfordernisse zu erkennen, Prioritäten für die zukünftige Entwicklung festzulegen und dabei die vorhandenen Ressourcen im Blick zu behalten. Diese Ziele spielen auch eine wichtige Rolle in der aktuellen Haushaltsplanung sowie in der Finanzplanung der Jahre 2027 – 2029.

Die Rede von Bürgermeisterin Simone Lehnert zur Einbringung des Haushaltsplanes sowie verschiedene Darstellungen der aktuellen Planzahlen sind in unserem Ratsinformationssystem auf www.ingersheim.de zu finden.

TOP 4: Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2026 – Einbringung und Vorberatung

Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim für das Jahr 2026 wird am 16. Dezember 2025 im Gemeinderat beraten. Im Anschluss an die Beratung erfolgt die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans in der Gemeinderatssitzung am 27. Januar 2026.

Die Zahlen des Wirtschaftsplans der Gemeinde Ingersheim sind die Grundlage und der Rahmen des finanziellen Handelns der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim und geben Aufschluss über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde in diesem Eigenbetrieb.

TOP 5: Gebührenkalkulation der gesplitteten Abwassergebühr 2026
- Kalkulation der Schmutz- und Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026
- 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung -AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25.09.2012

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr und damit verbunden eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25. September 2012 vor.

Der Gemeinderat stimmt den folgenden Beschlussvorschlägen mehrheitlich zu:

  • Der Gebührenkalkulation der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH vom 13. November 2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen berücksichtigt.
  • Den vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 wird zugestimmt.
  • Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Ab-schreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt.
  • Der Straßenentwässerungsanteil wird, nach den Prozentsätzen, wie in der Gebührenkalkulation dargestellt berücksichtigt.
  • Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, nach den Prozentsätzen, wie in der Gebührenkalkulation dargestellt, berücksichtigt.
  • Im Schmutzwasserbereich und im Niederschlagswasserbereich wurde bisher nur eine Nachkalkulation für den Bemessungszeitraum 2022 durchgeführt. Da die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum 2022/2023 gültig ist, erfolgt eine Ermittlung des Ergebnisses sowie eine Verrechnung des Ergebnisses für den Bemessungszeitraum 2022/2023 erst im folgenden Jahr für den Bemessungszeitraum 2027/2028.
  • Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 wie folgt festgesetzt:
    Schmutzwassergebühr: 2,09 €/m³
    Niederschlagswassergebühr: 0,72 €/m²
  • Der Gemeinderat beschließt die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Ingersheim vom 25. September 2012.

TOP 6: Gebührenkalkulation der öffentlichen Wasserversorgung 2026
- Kalkulation Wassergebühren für den Bemessungszeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026
- 5. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS) der Gemeinde Ingersheim vom 18.12.2007

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Wassergebühren vor.
In der Gemeinderatsklausur zur Haushaltskonsolidierung wurde gewünscht, dass ab dem Jahr 2026 eine Einführung der Konzessionsabgabe Wasser vorbereitet wird. Aus diesem Grund werden die Wassergebühren für ein Jahr (Bemessungszeitraum 01. Januar 2026 – 31. Dezember 2026) kalkuliert.

Der Gemeinderat stimmt den folgenden Beschlussvorschlägen mehrheitlich zu:

  • Der Gebührenkalkulation der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH vom 13. November 2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach Zählergröße.
  • Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 wird zugestimmt.
  • Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt.
  • Die Gemeinde Ingersheim hat die Gewinnerzielungsabsicht bisher in § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Wasserversorgung ausgeschlossen. Um einen nach Steuerrecht für das jeweilige Jahresergebnis zu erwartendem Gewinn zu vermeiden, werden steuerrechtliche Aspekte in der Gebührenkalkulation besonders berücksichtigt. Gebühren nach rein abgaberechtlichen Aspekten sollen nicht erhoben werden.
  • Die Belieferung von gemeindlichen Grundstücken mit Wasser soll nach den Regelungen der Erlaubnis des § 13 EigBVO weiterhin verbilligt (10 % Nachlass) erfolgen.
  • Gemäß der Gebührenkalkulation 2025 besteht ein Verlustvortrag in Höhe von - 109.475 €. Der Gemeinderat beschließt, einen Teil des Verlustvortrags in Höhe von 50.000 € zum Ausgleich in die Kalkulation einzustellen.
  • Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergebühren für den Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 gleichbleibend festgesetzt.
  • Der Gemeinderat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Ingersheim vom 18. Dezember 2007.

TOP 7: Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Ingersheim nach § 16 FwG

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim erhalten gemäß der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim – Feuerwehrentschädigungssatzung (FWES) für Einsätze, Ausbildungen, die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben / Positionen (z. B. Kommandant, usw.) eine Aufwandsentschädigung.

Die Satzung wurde zuletzt zum 22. Juni 2021 angepasst. Eine Änderung der Entschädigungssätze für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim wurde dabei jedoch nicht vorgenommen. Die letzte Anpassung der Entschädigungssätze erfolgte am 01. Januar 2016

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr Ingersheim – Feuerwehrentschädigungssatzung (FWES) einstimmig zu.

Die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim – Feuerwehrentschädigungssatzung (FWES) tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft. Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim vom 10. Mai 2022 und damit verbunden die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ingersheim vom 22. Juni 2021 tritt an diesem Tag außer Kraft.

TOP 8: Bausache, Genehmigungsverfahren, An- und Umbau einer Doppelhaushälfte, Goethestraße 31, Flst. 3944/1

Die bestehende Doppelhaushälfte in der Goethestraße 31 soll an- und umgebaut werden. Der Anbau ist in einer Flachdachausführung geplant. Die Fassade des Gebäudes soll neu gedämmt und mit einem Steg (Laubengang) optisch aufgewertet werden. Zudem soll eine neue Zufahrt zum Grundstück auf der Nordseite zur Goethestraße mit zwei Stellplätzen errichtet werden.
Da der Bebauungsplan „Nördlich Markstraße“ im Baugebiet Satteldächer ausweist und die bestehende Hausfassade bereits auf der Grenze des Baufensters steht, sind für die Flachdachausführung sowie das Wärmedämmverbundsystem mit Laubengang Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Für die Errichtung von Stellplätzen in der Vorgartenfläche ist im Bebauungsplan eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB ausdrücklich vorgesehen.
In Rücksprache mit dem Stadtentwicklungsamt Bietigheim-Bissingen bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken hinsichtlich der Befreiungen.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit

§ 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen:

  • Baugrenzüberschreitung mit Wärmedämmverbundsystem und Laubengang
  • Dachform des Anbaus als Flachdach anstatt Satteldach

§ 31 Abs. 1 BauGB zu folgender Ausnahme:

  • Errichtung von zwei Kfz-Stellplätzen in der Vorgartenfläche

TOP 9: Bausache, Genehmigungsverfahren, Anbau einer Garage mit Lagerraum an bestehendes Wohnhaus, Blumenstraße 15, Flst. Nr. 11 + 11/7

In der Blumenstraße 15 wurde an das bestehende Wohnhaus eine Garage mit Lagerraum angebaut. Ein bestehender Schuppen wurde hierfür abgerissen.
Im Baubereich liegt kein qualifizierter Bebauungsplan vor, die Genehmigung richtet sich daher nach § 34 BauGB. Das Grundstück grenzt jedoch an den Bebauungsplan „Schlossäcker“ von 1986. Die Zufahrt zur Garage erfolgt, wie bisher zum Schuppen, über den Fuchsgrabenweg. Dieser ist im Bebauungsplan als Fußweg mit entsprechender Verkehrsbegrünung festgesetzt, was jedoch nicht mit der tatsächlichen Erschließung übereinstimmt. Im Norden des Fuchsgrabenwegs sorgt bereits eine begrünte Fläche für eine faktische Verkehrsberuhigung zugunsten des Fußverkehrs. Diese wird nur durch die Einzelzufahrt zur Garage der Blumenstraße 15 unterbrochen.
In Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt sowie der Straßenverkehrsbehörde Bietigheim-Bissingen, ist eine Befreiung möglich, sofern der Fuchsgrabenweg auch künftig nicht mehr entsprechend des Bebauungsplans ausgebaut und begrünt werden soll.
Die langfristige Planung der Gemeinde weist kein Ausbauvorhaben des Fuchsgrabenwegs aus. Auch der derzeitige bauliche Zustand rechtfertigt keine Maßnahme. Zudem ist aus Sicht der Verwaltung die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustands einer Erschließung über die Reitschulstraße vorzuziehen, da für diese Alternative weitere Flächen versiegelt werden müssten.
Aus städtebaulicher Sicht liegen keine Bedenken vor. Es wird empfohlen der erforderlichen Befreiung nach § 36 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB sowie dem Vorhaben insgesamt nach § 34 BauGB zuzustimmen.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 34 sowie § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:

  • Erschließung über den Fuchsgrabenweg

TOP 10: Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Zu diesem Tagesordnungspunkt bestand kein Diskussionsbedarf.

TOP 11: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der dargelegten Spenden im Zeitraum vom 25. November 2025 bis zum 16. Dezember 2025 einstimmig zu.

TOP 12: Anfragen und Verschiedenes

Gemeinderat Seitz dankt Bürgermeisterin Lehnert und der gesamten Verwaltung für die gute Arbeit im Jahr 2025.