Ingersheim informiert | 28.01.2026
Über den ganzen Winter hinweg sind die Mitarbeitenden unseres Gemeindebauhofs auf Abruf, sollte es glatt werden oder Schnee fallen.
In den letzten Tagen konnten wir als Gemeinde erleben, wie vorbildlich der Bauhof seiner Aufgabe nachkommt.
Priorität hat bei dieser Arbeit immer die Verkehrssicherheit und das Vorbeugen von Unfällen.
Sie sind sich unsicher, was Ihre Pflichten als Bürger bei Schnee und Eisglätte sind?
Die Regeln für die Bevölkerung für das Räumen und Streuen an privaten Grundstücken sind in der Satzung über die Räum- und Streupflicht geregelt. Diese ist auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.
Sie müssen beispielsweise nicht den gesamten Gehweg in der vollen Breite räumen, es reicht ein begehbarer Streifen von einem Meter Breite.

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