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Informationen aus dem Bürgerbüro | 04.02.2026

Gebührenänderung für Personalausweise

Der Bundesrat hat am 30.01.2026 der Gebührenerhöhung für den Personalausweis zugestimmt. Diese Änderung ist beschlossen und betrifft alle Anträge. Die neuen Gebühren gelten unabhängig davon, ob es sich um eine Erstausstellung, eine Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeit oder einen Ersatz bei Verlust oder Beschädigung handelt.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller ab 24 Jahren beträgt die Gebühr künftig 46,00 Euro. Für Personen unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr auf 27,60 Euro.

Die Gebühren gelten für den regulären Personalausweis.
Abweichende oder zusätzliche Kosten können bei besonderen Ausweisarten, wie etwa vorläufigen Personalausweisen, anfallen.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die neue Gebührenregelung bei der Planung der Beantragung ihres Personalausweises zu berücksichtigen.