Landratsamt Ludwigsburg

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

Landratsamt Ludwigsburg | 04.02.2026

Pflegestützpunkt

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

Dieser kann z.B. für Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Unterstützung durch Alltags- oder Pflegebegleiter verwendet werden. Darüber hinaus für die Kosten der Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten in der Tages- und Kurzzeitpflege.

Seit kurzem kann der Entlastungsbetrag auch für niedrigschwellige Hilfen durch sogenannte ehrenamtliche Einzelhelferinnen und -helfer aus der Nachbarschaft oder dem Freundes- und Bekanntenkreis mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Hierzu, wie auch zu allen Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und Versorgung, bietet der Pflegestützpunkt Informationen, Beratung und Unterstützung an.

Landratsamt Ludwigsburg - Außenstelle Besigheim, Pflegestützpunkt nördlicher Landkreis, Gesundheitszentrum am Bahnhof, Weinstraße 6, 74354 Besigheim, Telefon 07141/ 144 - 2469, Mail: psp-besigheim@landkreis-ludwigsburg.de

Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:30 - 12:00 Uhr/Mo: 13:30 - 15:30 Uhr/Do: 13:30 – 18:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir genügend Zeit für Sie haben.