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Ingersheim informiert | 06.03.2026

Hundekot – Ein Ärgernis in unserer Gemeinde

In letzter Zeit gehen beim Ordnungsamt Ingersheim vermehrt Beschwerden über liegengelassene Hundehaufen auf öffentlichen Flächen wie zum Beispiel Gehwegen, Straßen, Grünflächen und Radwegen ein.

Die Sauberkeit auf unseren Gehwegen, in Grünanlagen und auf Spielplätzen ist ein zentrales Anliegen unseres Bauhofs.

Im gesamten Gemeindegebiet wurden für die Hundehalter Hundekottütenspender mit Abfallbehältern aufgestellt. Sie erfüllen aber nur dann ihren Zweck, wenn sie von den Hundehaltern auch in Anspruch genommen werden.

Manche Hundebesitzer vertreten allerdings die Meinung, dass durch das Bezahlen der Hundesteuer das Entsorgen des Hundekots nicht mehr ihre Aufgabe ist.

Doch dies ist ein großer Irrtum. Grundsätzlich fällt Hundekot unter den Begriff „Abfall“ und unterliegt demnach den abfallrechtlichen Bestimmungen. Die Hundehalter bzw. Hundeführer sind zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Kots verpflichtet.

Die nicht beseitigten Hundehaufen sind nicht nur ein Ärgernis für alle Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für alle anderen Hundebesitzer, die ihrer Pflicht nachkommen, trotzdem aber für die nicht weggeräumten Hinterlassenschaften anderer Hunde verantwortlich gemacht werden.

Das Nichtentfernen von Hundekot auf öffentlichen Flächen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.

Deshalb unser Appell an alle Hundehalter und Gassigänger: Hunde können nichts für die liegengelassenen Hundehaufen – verantwortlich sind wir Menschen. Daher sollte es für jeden Hundebesitzer oder Gassigänger eine Selbstverständlichkeit sein, die Hinterlassenschaften seines Lieblings ordnungsgemäß zu entsorgen.