Ingersheim informiert | 06.03.2026
Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Ingersheim Beschwerden ein, dass sowohl E-Scooter als auch Fahrräder auf den Gehwegen gefahren werden, und dass zum Teil mit einer sehr hohen Geschwindigkeit und ohne sich durch ein Klingeln bemerkbar zu machen. Durch dieses rücksichtslose Verhalten bringen die Fahrer nicht nur sich selbst, sondern auch die Fußgänger zum Teil in gefährliche Situationen.
Mit dem bald beginnenden Frühling möchte das Ordnungsamt Ingersheim deshalb die Gelegenheit nutzen, um E-Scooter-Fahrer und Fahrradfahrer darüber zu informieren, dass ein Befahren der Gehwege generell nicht erlaubt ist.
Nicht nur das unfreundliche und rücksichtslose Verhalten der meisten Fahrer, sondern auch die Gefahr, dass sich Personen durch solch ein Fehlverhalten schwer verletzen können, zwingt das Ordnungsamt dazu, verschärft Kontrollen durchzuführen. Bei einem festgestellten Verstoß wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Bei bereits durchgeführten Kontrollen konnte zudem festgestellt werden, dass die Fahrer während der Fahrt Kopfhörer oder Smartphones nutzen.
Auch hierbei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die in diesem Zusammenhang ebenfalls geahndet werden.
Das Ordnungsamt Ingersheim weist nochmals darauf hin, dass alle E-Scooter-Fahrer als auch Fahrradfahrer nicht auf den Gehwegen fahren dürfen und sich somit auf der Straße oder den dafür vorgesehenen Radwegen fortbewegen müssen.
Das Mindestalter zur Nutzung von E-Scootern beträgt 14 Jahre.
Des Weiteren ist das Anbringen eines gültigen Versicherungskennzeichens bei E-Scootern Pflicht.
Eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer sollte in unserer heutigen Zeit eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Unterrubriken: