Aus dem Gemeinderat | 01.04.2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. März 2026 über folgende Themen beraten:
TOP 1: Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden dem Gemeinderat und Bürgermeisterin Lehnert Anregungen und Anfragen gestellt und beantwortet.
TOP 2: Bekanntgaben
Bürgermeisterin Lehnert teilt mit, dass keine Bekanntgaben von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen vorliegen.
Dem Gemeinderat wird der Haushaltserlass 2026 bekanntgegeben.
TOP 3: Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Großingersheim“
Der vom Gemeinderat beschlossene und gestellte Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm für das Gebiet „Ortsmitte Großingersheim“ wurde positiv beschieden. Nun soll die notwendige vorbereitende Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, um das Sanierungsgebiet förmlich als Satzung beschließen zu können. Erst dann kann mit den öffentlichen und privaten Maßnahmen begonnen werden.
Bei der vorbereitenden Untersuchung wird durch eine vertiefende Bestandsaufnahme und Analyse das Ausmaß des Sanierungsbedarfs ermittelt. Teil der Untersuchung ist auch eine Eigentümerbefragung gemäß § 138 Abs. 1 BauGB, um die Mitwirkungsbereitschaft und Modernisierungsabsichten abzufragen und die Bürgerschaft weiterhin in den Prozess zu integrieren.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig für das Gebiet „Ortsmitte Großingersheim“ in Ingersheim den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB.
Zudem wird die Verwaltung einstimmig beauftragt, den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen und die anschließende Betreuung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wird das Büro Reschl Stadtentwicklung als Sanierungsträger gemäß Angebot vom 06. März 2026 einstimmig beauftragt.
TOP 4: Vorstellung der Ergebnisse zur Haushaltsbefragung in Ingersheim zu Hitze und Starkregen
Das wesentliche Ziel des Forschungsprojekts „ISAP“ ist die Entwicklung von Strategien und Vorsorgemöglichkeiten gegenüber den Risiken von Starkregen und Hitze in der Region Stuttgart. Um diese Potentiale und Handlungsmöglichkeiten herauszuarbeiten, fand im Zeitraum vom 11. August 2025 bis zum 26. September 2025 eine Haushaltsbefragung in über 3.000 Haushalten in Ingersheim statt. Die Ergebnisse werden in der Gemeinderatssitzung am 24. März 2026 präsentiert.
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse zur Haushaltsbefragung zu Hitze und Starkregen zur Kenntnis.
TOP 5: Beschlussfassung Musikschulgebühren - Gebührenzuschlag auf Elterngebühren und Beenden der Rhythmik AG zum 31.08.2026
Die Gemeinde Ingersheim beteiligt sich gemäß dem Kooperationsvertrag von 1974 an der Finanzierung der Städtische Musikschule Bietigheim-Bissingen, wobei künftig ab 2026 alle tatsächlich anfallenden Sach- und Gemeinkosten in die Abmangelberechnung einbezogen werden sollen. Dies führt voraussichtlich zu Mehrkosten in Höhe von ca. 15.500 €. Daher wird ein einheitlicher Gebührenzuschlag von 15 % für alle Mitgliedskommunen vorgeschlagen, der für Ingersheim ab dem 01. September 2026 eine jährliche Einsparung von rund 10.000 € bedeuten würde. Darüber hinausschlägt die Verwaltung vor, die bisher von der Gemeinde finanzierte Rhythmik-AG mit dem Schuljahr 2025/2026 zum 31. August 2026 einzustellen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig einen Gebührenzuschlag auf die Musikschulgebühren in Höhe von 15 % zu erheben. Der Gebührenzuschlag wird zum 01. September 2026 eingeführt.
Zudem beschließt der Gemeinderat einstimmig die Rhythmik AG mit dem Schuljahr 2025/2026 zum 31. August 2026 zu beenden.
TOP 6: Bausache, Genehmigungsverfahren, Neubau Industriehalle mit Lackierkabine, Bertha-Benz-Straße 6, Flst. 4582/1, 4583/1
In der Bertha-Benz-Straße 6 soll eine Industriehalle mit Lackierkabine neu errichtet werden. Das Vorhaben entspricht vollständig den Festsetzungen des Bebauungsplans und wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis.
TOP 7: Bausache, Genehmigungsverfahren, Unterkellerung des bereits genehmigten Anbaus an Doppelhaushälfte, Goethestraße 31, Flst. Nr. 3944/1
Der bereits genehmigte Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte in der Goethestraße 31 soll um eine Unterkellerung erweitert werden. Das Vorhaben entspricht vollständig den Festsetzungen des Bebauungsplans und wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis.
TOP 8: Bausache, Genehmigungsverfahren, Errichtung eines beheizten Anbaus (Windfang) an bestehendes Wohngebäude, In den Beeten 9, Flst. Nr. 4107/3
Am bestehenden Wohnhaus In den Beeten 9 soll ein Windfang angebaut werden. Da dieser außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt, bedarf es einer Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze im Bebauungsplan „In den Beeten“. Dem Vorhaben stehen keine städtebaulichen Bedenken entgegen.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgender Befreiung:
TOP 9: Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Zu diesem Tagesordnungspunkt bestand kein Diskussionsbedarf.
TOP 10: Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der dargelegten Spenden im Zeitraum vom 24. Februar 2026 bis zum 24. März 2026 einstimmig zu.
TOP 11: Anfragen und Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt bestand kein Diskussionsbedarf.