Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. | 30.04.2026
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt einen Überblick rund um die Reform des Energieausweises.
Mithilfe des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises, können bei Neuvermietung oder Verkauf zukünftige Energiekosten besser abgeschätzt, aber auch energetische Schwachstellen und Potentiale am Gebäude erkannt werden. In der Medienlandschaft wird derzeit häufig die Aussage getroffen, dass ab Mai 2026 ein neuer Energieausweis gelten wird. Grund dafür ist die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD), die das Dokument europaweit vereinheitlichen und digitalisieren möchte.
Aus der Berichterstattung geht häufig nicht klar hervor: Bei der Reform handelt es sich zwar um ein EU-Gesetz, das bis zum 28.05.2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, bislang fehlt dieses in Deutschland allerdings; Aktuell werden Energieausweise im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geregelt. Bis dieses aktualisiert wurde, gelten für Hausbesitzende in Deutschland auch weiterhin die alten Regelungen. Ab wann die neuen Energieausweise tatsächlich rechtskräftig werden, bleibt vorerst unklar.
Dennoch ist die Reform beschlossen und wird früher oder später in Deutschland umgesetzt. Energieausweise erhalten dann eine neue Bewertungsskala von A (Nullemissionsgebäude) bis G (energetisch schlechteste 15 Prozent des Gebäudebestands). Zudem werden sie auch bei weiteren Anlässen, wie größeren Renovierungen und Mietvertragsverlängerungen verpflichtend. Zusätzlich müssen Mitgliedstaaten in der nationalen Umsetzung Sanierungsfahrpläne und Renovierungsinstrumente einführen, die gezielt die energetisch schlechtesten Gebäude adressieren und strengere Effizienzvorgaben auslösen. Der Energieausweis wird somit zu einem wichtigen, wiederkehrenden Dokument, um den Sanierungsbedarf eines Gebäudes zu erkennen und zu planen.
Bei Interesse an einer Sanierung können Sie jederzeit einen kostenfreien, telefonischen Beratungstermin unter 07141 68893-0 vereinbaren.
