Aus dem Gemeinderat | 29.05.2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 über folgende Themen beraten:
TOP 1: Bekanntgaben
Bürgermeisterin Lehnert teilt mit, dass keine Bekanntgaben von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen vorliegen.
TOP 2: Vergabe der Bauleistungen zur Instandsetzung der Wendeplatte in der Gartenstraße
In der Gartenstraße in Kleiningersheim besteht im Bereich der Wendeplatte aufgrund einer beschädigten Stützkonstruktion sowie erheblicher Rissbildungen in der Asphaltfläche dringender Sanierungsbedarf. Zur Sicherung der öffentlichen Verkehrsfläche soll die bestehende Konstruktion zurückgebaut, durch Mauerscheiben ersetzt und die Asphaltfläche erneuert werden. Die Firma Lutz Krieg hat hierfür ein Angebot in Höhe von 48.650,41 € brutto vorgelegt, das als wirtschaftlich sowie technisch nachvollziehbar bewertet wurde und nun beauftragt werden soll.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Vergabe der Bauleistungen zur Sanierung der Wendeplatte in der Gartenstraße in Kleiningersheim an die Firma Lutz Krieg Straßen- und Tiefbau GmbH zum Angebotspreis von 48.650,41 € brutto zu.
TOP 3: Ersatzbeschaffung eines Pritschenwagens im Bauhof
Der Pritschenwagen des Bauhofs hat aufgrund erheblicher Durchrostungen die Hauptuntersuchung nicht bestanden. Eine Reparatur ist bei Kosten von rund 34.000 € und einem Restwert von ca. 2.000 € unwirtschaftlich. Die geplante Ersatzbeschaffung ist daher nun zwingend erforderlich. Ein geeignetes Gebrauchtfahrzeug wurde im Rahmen einer Markterkundung als wirtschaftlichste Lösung identifiziert. Durch den Kauf für rund 40.000 € können gegenüber der bisher angestrebten Neubeschaffung erhebliche Kosten eingespart werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die außerplanmäßige Beschaffung eines VW Crafter Dreiseitenkippers zum Preis von 40.448 € brutto und beauftragt die Verwaltung die Beschaffung im Wege der Verhandlungsvergabe durchzuführen.
TOP 4: Bausache, Genehmigungsverfahren, Einbau einer Wohnung in der Scheune und Ersatz der Stützmauer, Pflaster 11, Flst. 181
Im Frühjahr 2025 wurden Veränderungen am Bestand ohne Baugenehmigung vorgenommen. Nachdem die Baurechtsbehörde die Bautätigkeit eingestellt hatte, folgt nun der Bauantrag zum teilweise bereits umgesetzten Bauvorhaben.
Beantragt wird der Einbau einer zweigeschossigen Wohnung im südlichen Bereich des ehemaligen Scheunengebäudes. Der Kniestock des bestehenden Pultdaches soll hierfür auf der Ostseite erhöht und der Giebel vollständig unter das Pultdach gezogen werden.
Zudem wurde bereits die schadhafte Stützmauer im Süden ersetzt. Die Fläche oberhalb der Stützmauer soll zum Schutz des bestehenden Kellers des Nachbargrundstückes mit Betonpflaster befestigt werden. Auf der Mauerkrone soll ein Stabstahlgeländer als Absturzsicherung angebracht werden.
Der Bauort befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben entspricht den städtebaulichen Planungen der Gemeinde aus den Prinzipien der Innenentwicklung. Städtebauliche Bedenken der Verwaltung und des Stadtentwicklungsamts liegen nicht vor. Etwaige Einwendungen gegen das Bauvorhaben werden durch die Baurechtsbehörde geprüft.
Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB zu erteilen.
Der Gemeinderat verweigerte mehrheitlich sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB.
TOP 5: Bausache, Antrag auf Befreiung, Terrassenanbau mit fester Überdachung, Stellplatz im Hofbereich, Kleiningersheimer Straße 2, Flst. 5432
Das bebaute Grundstück in der Kleiningersheimer Straße 2 soll um einen Terrassenanbau mit Pergola und einem Stellplatz für einen Wohnwagenanhänger im Hofbereich ergänzt werden.
Der Anbau an die bestehende Terrasse überschreitet teilweise das Baufenster und ragt zudem teilweise ins Pflanzgebot. Der Stellplatz für den privaten Wohnwagenanhänger soll im Nordosten des Grundstücks mit Rasengittersteinen errichtet werden und befindet sich vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.
Dem Bauvorhaben stehen keine städtebaulichen Bedenken entgegen. Die Verwaltung empfiehlt, den erforderlichen Befreiungen das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu folgenden Befreiungen
TOP 6: Bausache im Kenntnisgabeverfahren
Der Gemeinderat wird über eine Bausache im Kenntnisgabeverfahren informiert.
TOP 7: Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Die Gemeinde Ingersheim wurde im Zuge der Beteiligung Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Primelweg“ der Gemeinde Pleidelsheim sowie für die Satzung über die Gestaltung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie die Begrünung baulicher Anlagen - Freiflächen- und Begrünungssatzung, 1. Änderung (§74 LBO) der Stadt Bietigheim-Bissingen.
Der Gemeinderat sieht die Belange der Gemeinde nicht berührt und beschließt einstimmig, im weiteren Verfahren keine Einwendungen oder Anmerkungen vorzubringen.
TOP 8: Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der dargelegten Spenden im Zeitraum vom 24. März 2026 bis zum 19. Mai 2026 einstimmig zu.
TOP 9: Anfragen und Verschiedenes
Es wurde darüber informiert, dass die Gemeinde Ingersheim den sechsten Platz beim renommierten Holzbaupreis Baden-Württemberg 2026 belegt hat und einen Sonderpreis für Forschung und Lehre erhalten hat.