Ingersheim informiert | 05.06.2026
In den vergangenen Wochen sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Beschwerden darüber eingegangen, dass öffentliche Parkflächen und Teile des Verkehrsraums durch abgestellte Gegenstände, insbesondere Mülltonnen, blockiert werden.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass öffentliche Verkehrsflächen grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. Das gezielte Freihalten oder Reservieren von Parkplätzen durch das Aufstellen von Mülltonnen oder anderen Gegenständen ist nicht zulässig. Ein solches Verhalten stellt eine unerlaubte Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Mülltonnen dürfen ausschließlich zum Zweck der Abfallentsorgung und nur für die Dauer der Leerung im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt werden. Die Bereitstellung hat am Abfuhrtag zu erfolgen, damit die Entsorgungsfahrzeuge die Tonnen ordnungsgemäß leeren können.
Nach erfolgter Leerung sind die Mülltonnen jedoch zeitnah wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Sie dürfen nicht dauerhaft oder über mehrere Tage hinweg auf Gehwegen, Parkstreifen, Fahrbahnrändern oder sonstigen öffentlichen Flächen verbleiben. Für die Aufstellung der Tonnen außerhalb des eigentlichen Leerungsvorgangs sind die jeweiligen privaten Grundstücksflächen zu nutzen.
Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass öffentliche Verkehrsflächen nicht als dauerhafter Abstellort für Müllbehälter dienen. Auch dann nicht, wenn dadurch vermeintlich keine Behinderung entsteht. Mülltonnen sind nach der Leerung auf das eigene Grundstück zurückzustellen und dort bis zum nächsten Abfuhrtermin aufzubewahren.
Der Gemeinde ist bewusst, dass es am Leerungstag zu vorübergehenden Einschränkungen kommen kann. Mülltonnen am Fahrbahnrand oder auf hierfür geeigneten Flächen sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Abfallentsorgung erforderlich. Diese zeitlich begrenzten Beeinträchtigungen müssen von Fußgängern sowie von Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden.
Nicht akzeptabel ist jedoch, wenn Mülltonnen bereits mehrere Tage vor der Leerung oder über einen längeren Zeitraum nach der Leerung im öffentlichen Verkehrsraum verbleiben oder gezielt zur Sperrung von Parkmöglichkeiten eingesetzt werden.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Rücksichtnahme und die Beachtung dieser Regelungen. Nur durch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem öffentlichen Verkehrsraum kann ein geordnetes und rücksichtsvolles Miteinander gewährleistet werden.
Ihr Ordnungsamt Ingersheim
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