Ingersheim informiert

Alle aktuellen Nachrichten rund um Ingersheim

Ingersheim informiert | 19.06.2026

Grundsteuer-Jahreszahler/Fälligkeit der Grundsteuer zum 01.07.2026

Für die Jahreszahler der Grundsteuer ist der Fälligkeitstermin der 01.07.2026.

Bitte beachten Sie, dass derjenige Grundsteuerschuldner für das gesamte Kalenderjahr bleibt, der am 01. Januar des betreffenden Jahres der Eigentümer eines Grundstücks war, auch wenn während dieses Jahres ein Eigentümerwechsel stattfindet! Vereinbarungen zwischen dem alten und neuen Eigentümer (z.B. im Kaufvertrag) haben keine Auswirkung auf die Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde, sondern sind privatrechtliche Regelungen zwischen dem Käufer und Verkäufer.

Die Höhe der Grundsteuer können Sie Ihrem zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid entnehmen. Bei den Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt die Abbuchung automatisch zum 01.07.2026.

Bitte bezahlen Sie pünktlich! Steuerpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fällige Grundsteuer pünktlich zum 01.07.2026 zu überweisen, da sonst weitere Kosten entstehen. Schon das Überziehen des Steuertermins um wenige Tage hat eine kostenpflichtige Mahnung und ggf. einen Kostenbescheid zur Folge. Damit der Zahlungseingang korrekt zugeordnet und verbucht werden kann, ist die Angabe des Buchungszeichens (zu finden oben rechts auf dem Grundsteuerbescheid) unerlässlich.

Bankverbindungen der Gemeinde Ingersheim:

KSK Ludwigsburg

IBAN: DE80 6045 0050 0007 0021 04 BIC: SOLADES1LBG

VR-Bank Ludwigsburg

IBAN: DE49 6049 1430 3470 5730 00 BIC: GENODES1VBB

Ihr Steueramt