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Landratsamt Ludwigsburg | 03.07.2026

Landkreis bereitet Maßnahmen zur Stabilisierung des ÖPNV vor

Ludwigsburg. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit den Auswirkungen der stark gestiegenen Dieselpreise auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) befasst. Auslöser ist die Eskalation des Nahostkonflikts, die seit Ende Februar 2026 zu einem sprunghaften Anstieg der Kraftstoffpreise geführt hat. Eine ähnliche Entwicklung gab es bereits im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Jahr 2022.

„Der öffentliche Nahverkehr ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Unser Ziel ist es, dass die Menschen im Landkreis auch in schwierigen Zeiten auf ein verlässliches Busangebot zählen können“, betont Landrat Dietmar Allgaier.

Da Treibstoffkosten im Busverkehr durchschnittlich rund 18 Prozent der Gesamtkosten ausmachen, treffen die Preissteigerungen viele Verkehrsunternehmen erheblich.

Ziel: Busverkehr zuverlässig sichern

Nicht alle Verkehrsunternehmen sind von der aktuellen Entwicklung gleichermaßen betroffen. Bei den Busverkehren, die der Landkreis über Verträge beauftragt hat, gibt es bereits Regelungen, um außergewöhnliche Kostensteigerungen vorübergehend aufzufangen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Unternehmen ihren Betrieb ohne größere Einschränkungen fortführen können.

Anders ist die Situation bei Unternehmen, die ihre Verkehrsleistungen eigenwirtschaftlich erbringen. Diese tragen das wirtschaftliche Risiko selbst und haben keine Möglichkeit, die gestiegenen Kosten kurzfristig auszugleichen. „Wenn die Dieselpreise innerhalb kurzer Zeit stark steigen, geraten diese Unternehmen schnell unter Druck. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass ein Unternehmen seine Verkehrsleistungen nicht mehr erbringen kann“, erklärt Volker Maus, Leiter des Geschäftsteils ÖPNV beim Landratsamt Ludwigsburg.

Landkreis setzt auf schnelle Unterstützung

Um dies zu verhindern, setzt der Landkreis zunächst auf kurzfristige Hilfen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit betroffener Unternehmen. „Unser vorrangiges Ziel ist es, die Unternehmen in dieser außergewöhnlichen Situation zu stabilisieren und damit die Verkehrsversorgung für die Fahrgäste zuverlässig aufrechtzuerhalten. Die Busse sollen weiterfahren und die Fahrgäste sollen von den wirtschaftlichen Problemen möglichst nichts spüren“, so Maus.

Insolvenzfolgen wären für Fahrgäste und öffentliche Hand problematisch

Sollte ein Verkehrsunternehmen seinen Betrieb einstellen müssen, wäre der Landkreis verpflichtet, kurzfristig Ersatzlösungen zu organisieren, damit die Busverbindungen erhalten bleiben. Solche Not- und Übergangslösungen sind erfahrungsgemäß deutlich teurer als reguläre Verkehrsverträge.

Nach Einschätzung der Verwaltung liegen die Kosten solcher Notvergaben je nach Umfang des betroffenen Verkehrs zwischen 25 und 60 Prozent über den Kosten regulär vergebener Leistungen. Bei größeren Verkehren könnten dadurch zusätzliche Belastungen in zweistelliger Millionenhöhe entstehen.

„Eine Insolvenz würde nicht nur die Fahrgäste treffen. Die anschließende Neuorganisation der Verkehre wäre meist deutlich teurer und aufwendiger. Deshalb ist es sinnvoll, im Rahmen des Möglichen frühzeitig gegenzusteuern und die bestehenden Strukturen zu erhalten“, sagt Maus.

Notmaßnahmen nur im Ausnahmefall

Sollten kurzfristige Liquiditätshilfen nicht ausreichen und die Einstellung von Verkehrsleistungen drohen, kann der Landkreis weitere Maßnahmen prüfen. Das europäische Recht (Verordnung EG 1370/2007) gibt dem Landkreis hierfür einen entsprechenden Handlungsspielraum. Eine solche Unterstützung kommt nur infrage, wenn ein Unternehmen nachweislich in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist und die Gefahr besteht, dass das Busverkehrsangebot nicht mehr erbracht werden kann. Voraussetzung ist unter anderem die Bestätigung der wirtschaftlichen Notlage durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.

Bewährtes Instrument aus der Dieselkrise 2022

Die möglichen Notmaßnahmen sind zeitlich streng begrenzt. Sie können höchstens für zwei Jahre eingesetzt werden und dienen ausschließlich dazu, vorübergehende Krisenfolgen abzufedern. Das langfristige wirtschaftliche Risiko verbleibt weiterhin bei den Verkehrsunternehmen.

Bereits während der Dieselkrise infolge des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022 wurde ein vergleichbares Vorgehen erfolgreich angewendet. Die notwendigen Strukturen und Erfahrungen sind daher vorhanden. „Wir haben bereits gezeigt, dass wir in einer solchen Situation handlungsfähig sind. Die Erfahrungen aus dem Jahr 2022 geben uns die Möglichkeit, schnell und gezielt zu reagieren, wenn dies erforderlich werden sollte“, erklärt Maus.

Entwicklung wird weiter beobachtet

Der Ausschuss für Umwelt und Technik nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Die Kreisverwaltung wird die Entwicklung der Kraftstoffpreise sowie die wirtschaftliche Lage der Verkehrsunternehmen weiterhin intensiv beobachten und sich eng mit den Verbundlandkreisen abstimmen.

„Wir wollen die Mobilität der Menschen sichern, verantwortungsvoll mit öffentlichen Mitteln umgehen und gleichzeitig verhindern, dass eine vorübergehende Krise langfristige Schäden für den Nahverkehr verursacht“, fasst Landrat Allgaier zusammen.