Aus dem Gemeinderat

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Aus dem Gemeinderat | 30.07.2026

Sitzungsbericht vom 21. Juli 2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 über folgende Themen beraten:

TOP 1: Bekanntgaben

Bürgermeisterin Lehnert teilt mit, dass keine Bekanntgaben von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen vorliegen.

TOP 2: Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte Großingersheim“

Vor der Eröffnung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Großingersheim“, wurden die verpflichtenden vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchgeführt. Die vorbereitenden Untersuchungen bilden die Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Durch die Durchführung einer Eigentümerbefragung bieten die vorbereitenden Untersuchungen zudem Aufschluss über mögliche private Modernisierungsmaßnahmen und sind damit Beschlussgrundlage für Festlegung der Verfahrenswahl und der privaten Fördersätze.

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Ergebnisse des Berichts über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB zur Kenntnis.

TOP 3: Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Großingersheim“ – Wahl des Verfahrens und Beschluss der Sanierungssatzung

Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Großingersheim“ wird das Sanierungsverfahren offiziell eingeleitet. Gleichzeitig entscheidet der Gemeinderat über die Durchführung im vereinfachten Sanierungsverfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB sowie über die Sanierungssatzung. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung öffentlicher und privater Sanierungsmaßnahmen sowie den Einsatz der Städtebaufördermittel geschaffen. Zudem werden die Förderrichtlinien für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen beschlossen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Großingersheim“.
Zudem beschließt der Gemeinderat einstimmig für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Großingersheim“ die Durchführung des vereinfachten Sanierungsverfahrens gemäß § 142 Abs. 4 BauGB.
Die Fördersätze für Private werden wie empfohlen einstimmig beschlossen.

TOP 4: Ausbau der K1618 zwischen Kleiningersheim und Hessigheim

Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, die Kreisstraße K 1618 zwischen Kleiningersheim und Hessigheim auf einer Länge von rund 2,2 km umfassend zu sanieren und die Fahrbahnbreite auf 5,50 m zu erweitern. Ergänzend sollen die angrenzenden Streckenabschnitte in der Ortsdurchfahrt Kleiningersheim sowie in Hessigheim bis zur Neckarwehrbrücke saniert werden und eine neue Fahrbahndecke erhalten.

Die Maßnahme dient insbesondere der Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit der Kreisstraße. Gleichzeitig bildet der Ausbau eine wesentliche Voraussetzung für die geplante Erneuerung der Neckarwehrbrücke bei Hessigheim. Während der 1,5- bis 2-jährigen Vollsperrung der Wehrbrücke ab dem Jahr 2028 muss die K 1618 als Ausweichstrecke für den notwendigen Wirtschafts- und Anliegerverkehr zur Verfügung stehen. Derzeit ist die K 1618 zwischen Kleiningersheim und Hessigheim aufgrund der geringen Fahrbahnbreite für LKW gesperrt. Dies soll zwar auch für die Zukunft gelten, allerdings muss für die Zeit der Vollsperrung der Neckarwehrbrücke eine Zufahrt für die Gewerbebetriebe ermöglicht werden.

Ein Vertreter des Landkreises Ludwigsburg stellt den aktuellen Planungsstand in der Sitzung des Gemeinderats vor. Mit dieser Vorlage wird über den Sachstand, das weitere Vorgehen sowie die Auswirkungen auf die Gemeinde Ingersheim informiert.

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Ausführungen zum geplanten Ausbau der K 1618 zwischen Kleiningersheim und Hessigheim sowie zum Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung der Neckarwehrbrücke bei Hessigheim zur Kenntnis.

TOP 5: 2. Satzungsänderung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebühren) - Anpassung der Benutzungsgebühren

Turnusgemäß steht zum 01. September 2026 die Anpassung der Kindergartengebührensatzung an. Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge sind die gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Landesverbände sowie der kirchlichen und freien Trägerverbände in Baden-Württemberg. Diese Landesrichtsätze haben sich über viele Jahre als verlässliche Orientierung für eine sachgerechte und landesweit vergleichbare Gebührenentwicklung etabliert.

Für das Kindergartenjahr 2026/2027 empfehlen die Verbände eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 %. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 wird eine weitere Anpassung um 4,0 % empfohlen. Die Empfehlungen berücksichtigen insbesondere die Entwicklung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie die allgemeinen Preissteigerungen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Anpassungen für beide Kindergartenjahre bereits jetzt zu beschließen. Dies schafft sowohl für die Familien als auch für die Verwaltung und die Träger frühzeitig Planungssicherheit.

Der Gesamtelternbeirat wird am 07. Juli 2026 zu der geplanten Gebührenerhöhung angehört.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  • Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01. September 2026 bis 31. August 2027, wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt, festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung der Gebühr um 4,5 Prozent der Betreuungsformen für Kinder über 3 Jahre und der Betreuungsformen für Kinder unter 3 Jahre.
  • Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01. September 2027 bis 31. August 2028, wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt, festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung der Gebühr um 4,0 Prozent der Betreuungsformen für Kinder über 3 Jahre und der Betreuungsformen für Kinder unter 3 Jahre.
  • Für die nachfolgenden Kindergartenjahre werden die Benutzungsgebühren entsprechend der Landesrichtsätze angepasst.
  • Die Gebühren der Ferienbetreuung werden analog zu den Betreuungsgebühren zum 01. September 2026 um 4,5 % erhöht.
  • Die Höhe der Gebühr für das Mittagessen wird auf 4,70 € pro Essen für den Zeitraum vom 01. September 2026 bis 31. August 2027 festgesetzt.
  • Die Gebühr für das Mittagessen wird ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 entsprechend der Preisentwicklung des Caterers angepasst.
  • Der 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) vom 21.07.2026 wird zugestimmt.

TOP 6: 2. Änderung der Satzung über die Schulkindbetreuung - Anpassung der Gebühren

Zum 01. September 2026 steht turnusgemäß die Anpassung der Gebühren für die Schulkindbetreuung an. Die Verwaltung schlägt vor, die Betreuungsgebühren analog zu den Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen zum 01. September 2026 um 4,5 % und zum 01. September 2027 um 4,0 % anzuheben.

In den darauffolgenden Jahren sollen die Gebühren entsprechend der Landesrichtsätze angepasst werden.
Der Gesamtelternbeirat wurde am 07. Juli 2026 gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur geplanten Gebührenanpassung angehört.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  • Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01. September 2026 bis 31. August 2027, wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt, festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung um 4,5 Prozent.
  • Die Höhe der Benutzungsgebühr wird für den Zeitraum vom 01. September 2027 bis 31. August 2028, wie im Verwaltungsvorschlag vorgelegt, festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung um 4,0 Prozent.
  • Für die nachfolgenden Jahre werden die Gebühren, analog zu den Kindergartengebühren, entsprechend der vorgegebenen Landesrichtsätze angepasst.
  • Die Höhe der Gebühr für das Mittagessen wird für den Zeitraum vom 01. September 2026 bis 31. August 2027 auf 4,70 € pro Essen festgesetzt.
  • Die Höhe der Gebühr für das Mittagessen wird ab dem 01. September 2027 entsprechend der Preisentwicklung des Caterers angepasst.
  • Der Neufassung der Satzung über die Schulkindbetreuung vom 21. Juli 2026 wird zugestimmt.

TOP 7: Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2026 bis 2028 - Kleinkindbetreuung (0 bis 3 Jahre), Betreuung im Kindergartenalter (3 bis 6 Jahre), Schulkindbetreuung (6 bis 10 Jahre)

Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Ingersheim verfügen über ein leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder von einem bis zehn Jahren. Familien, die neu nach Ingersheim ziehen, erhalten in der Regel zeitnah einen Betreuungsplatz in einer Krippe, einem Kindergarten oder in der Schulkindbetreuung.

Zum 01. März 2026 besuchten insgesamt 402 Kinder im Alter zwischen 1 und 10 Jahren unsere Kindertageseinrichtungen.

Es wurde die Betriebserlaubnis in ein paar Einrichtungen (Schönblickkindergarten, Brühl-Wichtel und Mörike-Zwerge) angepasst und reduziert. Grund hierfür ist, dass die Auslastung deutlich geringer als geplant ist. Durch die Reduzierung auf teilweise 1,5 Gruppen (von bisher 2 Gruppen) werden Personalkosten kurzfristig eingespart. Die genauen Zahlen und Entwicklungen werden in den nächsten Jahren weiterhin kritisch betrachtet.

Ab dem Jahr 2027 ist keine verlässliche Aussage zur Auslastung mehr möglich, da viele Kinder noch nicht angemeldet sind. Im Bereich der Kleinkindbetreuung können ab Mai 2026 noch nicht geborene Kinder zu den angegebenen Belegungszahlen hinzukommen.

Zum Schuljahr 2026/2027 wird in der Schulkindbetreuung wie vorgesehen eine Kleingruppe mit zwölf Plätzen eingerichtet. Damit tragen wir dem besonders starken Einschulungsjahrgang Rechnung und schaffen zugleich die erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Kinder der ersten Klassenstufe.

Für den Fall eines wachsenden Betreuungsbedarfs von Schulkindern in den kommenden Jahren ist eine Erweiterung der Kleingruppe vorgesehen bzw. möglich.

Dem Gesamtelternbeirat wurden am 07. Juli 2026 die nachfolgenden Erkenntnisse vorgestellt.

Der Gemeinderat nimmt die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung einstimmig zur Kenntnis und stimmt dem vorgestellten Kinderbetreuungsentwicklungsplan 2026 bis 2028 zu.

TOP 8: Sanierung Kinderhaus Mörike - Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen

Nachdem der Gemeinderat am 23. Juni 2026 die Entwurfsplanung zur Sanierung des Kinderhauses Mörike beraten hat, liegen nun die detaillierten Kostenberechnungen der Fachplaner vor. Auf dieser Grundlage sollen die erforderlichen Bauleistungen ausgeschrieben werden. Um den Bauablauf zu beschleunigen, soll die Verwaltung gleichzeitig zur Vergabe der Bauleistungen ermächtigt werden, sofern die Ausschreibungsergebnisse den Kostenrahmen einschließlich eines Sicherheitspuffers von 5 % nicht überschreiten. Die Beratung über eine mögliche Klimatisierung der Räume erfolgt separat im September 2026.

Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung der für die Sanierung des Kinderhauses Mörike erforderlichen Bauleistungen auf Grundlage der vorgestellten Planung und der Kostenberechnung einstimmig zu.
Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern die jeweiligen Ausschreibungsergebnisse insgesamt die Kostenberechnung einschließlich eines Sicherheitspuffers von 5 % nicht überschreiten und die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

TOP 9: Erneuerung der Ballfangzäune am Sportgelände Fischerwörth

Die Ballfangzäune am Sportgelände Fischerwörth befinden sich aufgrund ihres Alters in einem maroden Zustand und weisen zahlreiche Schäden auf. Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht sollen die bestehenden Ballfangzäune erneuert werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erneuerung der Ballfangzäune am Sportgelände Fischerwörth auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots zum Preis von 38.149,91 € und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Leistungen nach abschließender Prüfung der vergaberechtlichen Voraussetzungen.

TOP 10: Jagdpachtverlängerung der Jagd auf den Gemarkungen Großingersheim und Kleiningersheim vom 01. April 2027 bis 31. März 2036

Die derzeit geltenden Jagdpachtverträge auf den Gemarkungen Groß- und Kleiningersheim laufen zum 31. März 2027 aus.
Die bisherigen Jagdpächter haben darum gebeten, die bestehenden Pachtverträge zu verlängern. Zudem besteht Einigkeit unter den Jagdpächtern, Herrn Alexander Bäuerle für die Jagdbögen Großingersheim Nord und Kleiningersheim mit aufzunehmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  • Der gemeinsame Jagdbezirk Ingersheim wird durch die Verlängerung laufender Pachtverträge unter Beibehaltung der bisherigen Jagdbögen verpachtet. Von der Möglichkeit der freihändigen Vergabe wird kein Gebrauch gemacht.
  • Der Jagdbogen Großingersheim Nord (nördlich der L 1125 zwischen Bietigheim und Pleidelsheim) wird an Herrn Andreas Bäuerle und Herrn Alexander Bäuerle gemeinschaftlich zum Pachtpreis von jährlich 1.200,00 Euro auf weitere neun Jahre (beginnend mit dem 01. April 2027 bis zum 31. März 2036) verpachtet.
  • Der Jagdbogen Großingersheim Süd (Gebiet der Markung Großingersheim südlich der L 1125 zwischen Bietigheim und Pleidelsheim) wird an Herrn Rainer Nothacker und Herrn Benjamin Petri gemeinschaftlich zum Pachtpreis von jährlich 1.000,00 Euro auf weitere neun Jahre (beginnend mit dem 01. April 2027 bis zum 31. März 2036) verpachtet.
  • Der Jagdbogen Kleiningersheim (Gemarkung Kleiningersheim) wird an Herrn Andreas Bäuerle, Herrn Alexander Bäuerle und Herrn Gunter Nägele gemeinschaftlich zum Pachtpreis von jährlich 1.200,00 auf weitere neun Jahre (beginnend ab dem 01. April 2027 bis zum 31. März 2036) verpachtet.
  • Den Pächtern wird die Möglichkeit eingeräumt, Begehungsscheine auszustellen. Dies bedarf im jeweiligen Einzelfall der vorherigen Genehmigung des Gemeindevorstandes.
  • Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Pachtverträge abzuschließen.

TOP 11: Änderung der Betriebssatzung der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim - Aufhebung des Ausschlusses der Gewinnerzielungsabsicht

Der Gemeinderat hat sich für die Einführung einer Konzessionsabgabe im Bereich Wasser ausgesprochen. Eine Umsetzungsvoraussetzung hierfür ist zunächst die Aufhebung des Ausschlusses der Gewinnerzielungsabsicht in der geltenden Betriebssatzung der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim. Diese Aufhebung wird durch die beiliegende Änderungssatzung herbeigeführt.

Der Gemeinderat beschließt mit zwei Gegenstimmen, dass in der Betriebssatzung der Wasserversorgung der Gemeinde Ingersheim der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht aufgehoben wird. Dazu wird die 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Wasserversorgung beschlossen.

TOP 12: Bausache, Genehmigungsverfahren, Errichtung einer Pergola mit Photovoltaikanlage auf bestehender Dachterrasse, Blumenstraße 15, Flst. 11

Auf der bestehenden Dachterrasse in der Blumenstraße 15 soll eine Pergola mit Photovoltaikanlage errichtet werden. Das Grundstück liegt in einem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB, daher ist das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB erforderlich.
Gegen das Vorhaben bestehen keine städtebaulichen Bedenken. Die Erteilung des Einvernehmens wird empfohlen.

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB.

TOP 13: Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Es erfolgte keine Diskussion bei diesem Tagesordnungspunkt.

TOP 14: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Annahme der dargelegten Spenden im Zeitraum vom 23. Juni 2026 bis zum 21. Juli 2026 einstimmig zu.

TOP 15: Anfragen und Verschiedenes

Es erfolgte keine Diskussion bei diesem Tagesordnungspunkt.