Amtliche Bekanntmachungen | 31.07.2026
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21.07.2026 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1 Satzungsänderung
Der Absatz 4 des § 1 entfällt.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.
Ingersheim, 21.07.2026
gez. Simone Lehnert
Bürgermeisterin
Hinweis:
Wenn beim Zustandekommen dieser Satzung Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO erlassener Vorschriften verletzt werden, ist diese Verletzung nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt sind.