Ingersheim informiert | 28.08.2026
Immer wieder kommt es vor, dass Abfälle, Grünschnitt, landwirtschaftliche Materialien oder andere Gegenstände unerlaubt in der freien Landschaft abgelagert werden.
Ein aktueller Fall von zwei illegal abgelagerten Heuhaufen im Bereich des Naturschutzgebiets „Altneckar“ zeigt, dass dieses Thema auch unsere Gemeinde betrifft.
Das Ablagern von Abfällen und Gegenständen in der Natur ist nicht erlaubt. Insbesondere in Naturschutzgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. So ist es im Naturschutzgebiet „Altneckar“ unter anderem verboten, Abfälle oder Gegenstände zu lagern, Gewässer zu verunreinigen oder das Ufergehölz zu beeinträchtigen.
Was für den Einzelnen vielleicht wie eine schnelle und unkomplizierte Entsorgung erscheinen mag, kann für die Allgemeinheit erhebliche Folgen haben. Die Gemeinde muss solche Ablagerungen gegebenenfalls aufwendig und kostenintensiv beseitigen lassen. Gleichzeitig werden Natur und Landschaft belastet und geschützte Lebensräume beeinträchtigt. Verstöße gegen die Naturschutzgebietsverordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger: Entsorgen Sie Abfälle und andere Materialien ausschließlich über die dafür vorgesehenen Wege und Einrichtungen. Lassen Sie keinen Müll oder sonstige Gegenstände in der freien Landschaft zurück.
Wer eine illegale Ablagerung beobachtet, kann durch eine entsprechende Meldung dazu beitragen, dass diese möglichst schnell beseitigt und – sofern möglich – der Verursacher ermittelt werden kann.
Unsere Natur und insbesondere die geschützten Bereiche entlang des Neckars sind ein wertvoller Bestandteil unserer Gemeinde.
Bitte tragen Sie dazu bei, dass sie sauber und geschützt bleiben.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Rücksichtnahme.

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