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Ingersheim informiert | 25.09.2026

Zeit zum Gehölze schneiden

Während des Sommers sind die Gehölze kräftig gewachsen und ragen nun oft weit in die öffentlichen Flächen hinein.

Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar dürfen sie wieder geschnitten werden.

An Stellen, an denen die Verkehrssicherheit durch Gehölze eingeschränkt wird, müssen diese zurückgeschnitten werden. Denn Hecken, Sträucher oder Äste von Bäumen können Auto- und Zweiradfahrern die Sicht auf Verkehrszeichen, Ampeln oder andere Verkehrsteilnehmer verdecken. Wenn Fußgänger die Gehwege verlassen, um regennassen Zweigen auszuweichen, bringen sie sich in Gefahr. Große Fahrzeuge werden von herunterhängenden Ästen behindert oder beschädigt. In der Feldflur führen in den Weg hineinwuchernde Sträucher oder Hecken dazu, dass Fahrzeuge auf die gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ausweichen und dort Flurschäden verursachen.

Laut Straßenverkehrsordnung müssen über Gehwegen mindestens 2,50 Meter und über Fahrbahnen sowie Feldwegen mindestens 4,50 Meter von Ästen und Zweigen freigehalten werden. Vor allem Verkehrszeichen und Kreuzungen müssen gut sichtbar sein.

Wir bitten die Grundstückseigentümer, den erforderlichen Rückschnitt an Gehölzen durchzuführen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es sich bei Nicht-Einhaltung um einen Bußgeldtatbestand handelt.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Häckselplatz in Besigheim nutzen können, um Heckenschnitt zu entsorgen.

Ihr Ordnungsamt Ingersheim