Ingersheim informiert | 23.10.2026
Der Herbst zeigt sich wieder von seiner farbenprächtigen Seite – und mit ihm fällt auch wieder reichlich Laub von Bäumen und Sträuchern. So schön der Anblick bunter Blätter ist, so schnell werden sie bei feuchter Witterung zur Rutschgefahr: Nasses Laub verwandelt Gehwege in spiegelglatte Flächen und stellt damit ein ernstzunehmendes Risiko für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer dar.
Nach der Satzung der Gemeinde Ingersheim über die Räum- und Streupflicht sind die Eigentümer und Besitzer angrenzender Grundstücke – also auch Mieter und Pächter – dazu verpflichtet, die vor ihrem Grundstück liegenden Gehwege regelmäßig von Laub zu befreien. Ist auf keiner Straßenseite ein Gehweg vorhanden, erstreckt sich diese Pflicht auf einen 1,0 Meter breiten Streifen am Rand der Fahrbahn.
Beim Kehren bitten wir zu beachten: Das Laub darf nicht in Straßenrinnen, Gullys oder sonstige Abzugsgräben gekehrt werden, da diese sonst verstopfen und bei Regen das Wasser nicht mehr abfließen kann. Entsorgen Sie das Laub stattdessen über die Biotonne, den eigenen Kompost oder die Grünschnittsammlung – so leisten Sie gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz.
Wer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, muss nicht nur mit einer Geldbuße rechnen. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass die jeweils Verpflichteten auch persönlich haften, wenn Personen auf nicht gereinigten Gehwegen zu Schaden kommen.
Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ein paar Minuten Kehrarbeit dazu beitragen, dass Ingersheim auch im Herbst sicher begehbar bleibt.
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