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Amtliche Bekanntmachungen | 13.04.2018 – 19.04.2018

Bebauungsplan „Bietigheimer Weg, 1. Änderung“ – beschleunigtes Verfahren

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.03.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Bietigheimer Weg, 1. Änderung“ – beschleunigtes Verfahren aufzustellen:

 

Der Bebauungsplan umfasst folgende Satzungen:

 

Satzung über die planungsrechtliche Festsetzungen ( § 10 BauGB)Satzung über die örtliche Bauvorschriften ( § 74 LBO)

 

 

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan der Stadt Bietigheim-Bissingen/Gemeinde Ingersheim vom 18.01.2018 und umfasst die Flächen der Flurstücke 4617/1, 4617/5, 4617/6, 4617/7, 4617/9, 4617/10, 4617/11, 4617/12, 4617/13, 4617/14, 4617/15, 4617/16, 4617/17, 4617/18, 4617/19, 4617/20, 4617/21, 4617/22, 4617/23, sowie Teile der Flurstücke 4527/1, 4553/3, 4601, 4617, 4617/2, 4617/3, 4617/8.

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

 

Die gewerblich genutzten Flächen innerhalb des Geltungsbereichs sollen auch zukünftig vorrangig gewerblichen Nutzungen zur Verfügung stehen. Außer den bereits bestehenden Einzelhandelsnutzungen Tracta Textil-Vertriebsgesellschaft mbH (Freiberger Straße 26) und Strichpunkt Factory Outlet (Freiberger Straße 21) sollen keine weiteren hinzukommen. Aufgrund der Gewerbeflächenknappheit in der Gemeinde Ingersheim und der gesamten Region Stuttgart ist es besonders wichtig, Flächen für das produzierende und dienstleistende Gewerbe vorzusehen. Dafür ist ein genereller Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten im Gebiet notwendig, mit Ausnahme von Einzelhandel, der ein der Hauptnutzung untergeordneter Betriebsteil darstellt (Handwerkerprivileg). Für die bereits bestehenden Einzelhandelsnutzungen soll ein erweiterter Bestandsschutz festgesetzt werden, unter Beibehaltung der aktuellen Verkaufsflächen. Somit wären bauliche Veränderungen ohne Erweiterung der bestehenden Verkaufsflächen möglich. Diese Regelung fand bereits im angrenzenden Bebauungsplan „Gröninger Weg West“ (rechtskräftig seit dem 06.03.2015), für die bauliche Erweiterung des Unternehmens Tracta, Anwendung.

 

Auch im Hinblick auf die Erweiterung des Gewerbegebiets in Richtung Westen und Süden ist der Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten sinnvoll. Mit Ausnahme des Handwerkerprivilegs wird auch in den benachbarten Bebauungsplänen der Einzelhandel im Allgemeinen ausgeschlossen.

 

Mit dem Ausschluss von Einzelhandel wird der Bebauungsplan zukünftig auch dem rechtkräftigen Regionalplan entsprechen und die Ziele der Raumordnung berücksichtigen. Eine zusätzliche Agglomeration wird durch die Festsetzungen ausgeschlossen.

 

Der Ausschluss von Vergnügungsstätten trägt dazu bei, die Flächen langfristig für gewerbliche Nutzungen zu sichern und negative Auswirkungen im Gebiet zu vermeiden.

 

Im aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan „Bietigheimer Weg“ (rechtskräftig seit dem 02.06.1995) sind die Verkehrsflächen verbindlich festgesetzt. Im neuen Bebauungsplan wird daher ein Zusatz eingefügt, damit die Aufteilung der Verkehrsfläche in Zukunft als Richtlinie gilt.

 

Im Zuge einer Bebauungsplanänderung ist es sinnvoll auch die Festsetzungen zu Werbeanlagen (Eigen- und Fremdwerbung) sowie Automaten an heutige gestalterische Ansprüche anzupassen.

Durch den hohen Versiegelungsgrad heizt sich die Luft in Gewerbegebieten besonders stark auf. Zur Verbesserung des Klimas im Gewerbegebiet sowie auch in den angrenzenden Wohngebieten müssen die Flachdächer neuer Gewerbehallen und -gebäude daher künftig extensiv begrünt werden.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Nach § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Die Planunterlagen werden zur Einsichtnahme vom

 

23.04.2018 bis 23.05.2018

 

während den Sprechzeiten beim Bürgermeisteramt Ingersheim, Hindenburgplatz 10, 74379 Ingersheim, Freifläche im Erdgeschoss, ausgelegt.

Während dieses Zeitraumes können beim Bürgermeisteramt Ingersheim Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 BauGB eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht durchgeführt wird.

 

Ingersheim, 11.04.2018

 

 

gez.

Volker Godel

Bürgermeister

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