Für die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, braucht es einen integrierten Ansatz bei der Verkehrsplanung. Dafür wurde das Instrument des Klimamobilitätsplans im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW - § 28) verankert.
In einem Klimamobilitätsplan werden auf kommunaler Ebene konkrete Vorhaben im Mobilitätssektor zur dauerhaften und erheblichen Reduktion der Treibhausgasemissionen festgelegt. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft werden die festgeschriebenen Maßnahmen von den zuständigen Kommunen umgesetzt.
Der Landkreis Ludwigsburg wurde als eine von sechs Modellkommunen für die Pilotphase des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg ausgewählt. In der Erstellung der Klimamobilitätspläne kommt dem Landkreis Ludwigsburg eine doppelte Pionierrolle zu. Er ist nicht nur der erste Landkreis in Baden-Württemberg, der einen Klimamobilitätsplan erstellt, sondern auch die einzige Modellkommune der Pilotphase, die dabei das neue Klimaschutzziel des Landes Baden-Württemberg anstrebt: die Reduktion des CO2-Ausstoßes im Verkehr um 55 statt 40 Prozent.
Das Projekt wird durch prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung flankiert: Die öffentliche digitale Auftaktveranstaltung läutete am 12. Dezember 2022 die Beteiligung aller am Klimamobilitätsplan interessierten Bürger:innen des Landkreises ein. Eine weitere Möglichkeit zur direkten öffentlichen Teilhabe an der Ausarbeitung des Klimamobilitätsplans boten örtliche Beteiligungsforen, die im Mai 2023 in vier der teilnehmenden Kommunen stattfanden.