Veranstaltungsplanung

Wichtige Informationen

ALLE Unterlagen müssen spätestens vier Wochen vor Veranstaltung bei uns eingereicht werden. Bitte reichen Sie alle Anträge unter der folgenden E-Mail Adresse ein: veranstaltungen@ingersheim.de

Für Vereine:

Je nach Veranstaltung müssen folgende Anträge eingereicht werden:

- Anzeige nach 2 Abs.2 LGastG (ehemals Gestattung) (Schank- u. Speisewirtschaft/ Sperrzeitverkürzung/ musikalische Darbietung) >Link zur Anzeige nach 2 Abs.2 LGastG

- Sondernutzungserlaubnis (Nutzung öffentlicher Fläche) >Link zur Sondernutzungserlaubnis

- Belegungs- und Nutzungsantrag der Hallen (Belegung der Gemeindehallen). Den Antrag dazu finden Sie unter der jeweiligen Halle.

- Plakatierung im Gemeindegebiet >Link zum Antrag Plakatierung im Gemeindegebiet

- Plakatierung an den Ortseingangstafeln > Link zum Antrag Plakatierung der Ortseingangstafeln

Den Antrag auf Nutzung von öffentlichen Flächen müssen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde in Bietigheim-Bissingen einreichen (Straßenverkehrsrechtliche Anordnung): Antragsformular unter diesem Link

Für Privatpersonen (nur Ingersheimer):

Es kann die SKV-Halle oder das Vereinsheim Schönblick gemietet werden. Bitte entsprechenden Nutzungsantrag stellen.

Anzeige nach 2 Abs.2 LGastG
Anzeige nach 2 Abs.2 LGastG
Sondernutzungserlaubnis
Sondernutzungserlaubnis
Antrag auf Plakatierung im Gemeindegebiet
Antrag auf Plakatierung im Gemeindegebiet
Antrag auf Plakatierung der Ortseingangstafeln
Antrag auf Plakatierung der Ortseingangstafeln

Veranstaltungsorte