Kinderschutzkonzept

Kinder haben das Recht, beschützt und ihrem Alter sowie ihrer Entwicklung entsprechend aufzuwachsen. Dafür benötigen sie in der Kindertageseinrichtung Vertrauen zu den Menschen, die sie betreuen und Zuverlässigkeit in den Beziehungen zu den Erwachsenen. 

Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken und zu schützen. Dieses weite, umfassende Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe liegt der Bundesnorm Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zugrunde. Mit der Änderung von § 45 SGB VIII im Jahr 2021 hat der Träger einer Kindertageseinrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt zu gewährleisten. Das gilt auch für geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung.

Das einrichtungsbezogene Kinderschutzkonzept soll sicherstellen, dass Kinder vor Übergriffen und allen Formen der Gewalt durch das Personal, durch andere Kinder oder Dritte in und außerhalb der Kindertageseinrichtungen geschützt sind. 

Der Kinderschutz wurde in das Leitbild der Ingersheimer Kindertageseinrichtungen einbezogen: „Wir sehen uns als Schutzbeauftragte der Kinder, setzen unseren Schutzauftrag um und bieten den Kindern in unseren Einrichtungen einen sicheren und gewaltfreien Ort.“

Das hier vorliegende Kinderschutzkonzept wurde im Juni 2025 fertiggestellt und dient als Grundlage der Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen.